Sachverhalt:
Prüfung und Feststellung des
Jahresabschlusses der Stadt Brakel zum 31.12.2016
Der Haushaltsplan 2016 sah Erträge
von 31.043.067,00 € und Aufwendungen von 31.673.274,54 € vor. Das vorhandene
plantechnische Defizit in Höhe von 630.207,54 € sollte aus der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden.
Im Rahmen des Jahresabschlusses
konnte bei einem Jahresüberschuss von 1.125.064,20 € eine Verbesserung gegenüber dem geplanten Defizit um
1.755.271,74 € erreicht werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Stadt Brakel ist gemäß §§ 101 ff. GO NRW gesetzlicher Prüfer für den
Jahresabschluss der Stadt Brakel. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung
zum 31.12.2016 hat er sich der Rechnungsprüfungsausschuss der INTECON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, bedient.
Der vom Kämmerer aufgestellte und
vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss einschließlich Anhang und
Lagebericht sowie Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2016
wurden auftragsgemäß durch die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem entsprechenden Prüfungsbericht
festgehalten. Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den
nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
"Uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang -
unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht
über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den
Lagebericht der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr vom 01.01.2016 bis zum
31.12.2016 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von
Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der
Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung,
der Inventur, des Inventars und der Übersicht der örtlich festgelegten
Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht
abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entsprechen der Jahresabschluss der Stadt Brakel für das
Haushaltsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Brakel. Der Lagebericht steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Ein
Vertreter der INTECON GmbH wird den Jahresabschluss und den Prüfungsbericht in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutern und für Fragen zur
Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfbericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, vom 07.05.2018.
2. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO.NRW einbezogen worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt diesen hierzu von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, gefertigten Prüfungsbericht vom 07.05.2018.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat:
a) die Feststellung der Jahresabschlusses 2016 vom 14.02.2018
b) die Zuführung des Jahresüberschusses von 1.125.064,20 € in die Ausgleichsrücklage und
c) die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.
Beschlussvorschlag für den Rat
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die vollinhaltliche Übernahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu Kenntnis und beschließt gem. § 96 GO NRW wie folgt:
a) der Jahresabschluss 2016 vom 14.03.2018 wird festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss von 1.125.064,20 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
c) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.