Betreff
Kommunalwahlen am 25.05.2014 in der Stadt Brakel, Vorprüfung etwaiger Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel
Vorlage
021/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der neugewählte Rat der Stadt Brakel hat in der konstituierenden Sitzung am 17.06.2014 gem. § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) einen Wahlprüfungsausschuss gebildet. Dieser hat die Aufgabe, über etwa erhobene Einsprüche sowie über die Gültigkeit der am 25.05.2014 stattgefundenen Gemeindewahlen von Amts wegen zu entscheiden. Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss erfolgt die endgültige Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Brakel.

 

Die Ergebnisse der Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel sind am 12.06.2014 im Amtsblatt der Stadt Brakel „Brakel ERLEBEN“ öffentlich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass gem. § 39 KWahlG gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben können, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c für erforderlich halten.

 

Innerhalb der Einspruchsfrist (13.06.2014 bis 12.07.2014) ist kein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben worden.

 

Die Niederschriften über die vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 27.05.2014 getroffenen Feststellungen der Wahlergebnisse sind als Anlagen beigefügt.


Anlagen:

 

Abdruck des § 40 KWahlG

Anlage 26a Niederschrift Wahlausschuss Bürgermeisterwahl

Anlage 26c Niederschrift Wahlausschuss Gemeinderatswahl


Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss stellt der Rat der Stadt Brakel fest, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Der Rat beschließt, die Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel vom 25.05.2014 für gültig zu erklären.