Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel den Entwurf der I. Änderung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 03.09.2015 zu beschließen. Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.


StAI Gehle erläutert neu zum Sachverhalt, dass eine Gebühr für die Kosten der Grababräumung  in die Kalkulation aufgenommen wurde, um eine Gebührengerechtigkeit dahingehend zu schaffen. Sollte der Nutzungsberechtigte oder Rechtsnachfolger jedoch selber eine Abräumung des Grabes vornehmen, so werden ihm die entrichteten Gebühren erstattet. Er gehe aber davon aus, dass dies nur Einzelne beträfe, da viele die Gerätschaften (Bagger, Trecker etc.) nicht besäßen, um Grabmale oder Sockel entfernen zu lassen.

 

Ratsfrau Grewe bittet um Formulierung der Höhe von Pflanzen oder  „großwüchsigen“ Sträuchern.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Hahn erklärt StAI Gehle, dass diese Regelung für neu angelegte Gräber gelte.