Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig unter Zugrundelegung der
o.g. Darlegungen die Errichtung einer Grundschule durch Zusammenlegung der
selbständigen Grundschulen (Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel
-GSV Brakel-Hembsen-) mit Beginn des Schuljahres 2016/2017.
Ferner werden zum Schuljahr 2016/17
insgesamt 7 Eingangsklassen gebildet (sechs Eingangsklassen an der Stammschule
in Brakel und eine Eingangsklasse am Teilstandort in Hembsen)
Für die neue Grundschule wird die
vorläufige Bezeichnung „städt. Grundschule Brakel -Grundschulverbund
Brakel-Hembsen-„ (Stammschule Brakel und Teilstandort Hembsen) als „Arbeitsname“ vorgeschlagen. Eine
endgültige Namensgebung kann erst nach Abschluss des Bestimmungsverfahrens
erfolgen, weil gem. § 6 Abs. 6 SchulG bei Grundschulen auch die Schulart in der
Schulbezeichnung zu berücksichtigen ist. Eine spätere Umbenennung auf Wunsch
der Schule bzw. der Elternschaft bleibt hiervon unberührt und kann jederzeit
erfolgen.
Im Hinblick auf die erforderlichen Grundschulzüge in der Kernstadt wird eine Zügigkeit bis zur Kapazitätsgrenze des Schulgebäudes von sechs Parallelklassen pro Jahrgang sowie am Teilstandort Hembsen eine Klasse pro Jahrgang empfohlen.
Bürgermeister Temme verweist auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in dem die Fusion der beiden Grundschulen umfassend erläutert und beraten wurde, auch in Anwesenheit der Fachleute und sachkundigen Bürgern. Der Haupt- und Finanzausschuss habe der Zusammenlegung beider städt. Grundschulen einstimmig zugestimmt. Da eine weitere Beratung nicht gewünscht wurde, lässt Bürgermeister Temme hierüber abstimmen.