Herr Menke gibt den Anwesenden einen umfassenden Sachstandsbericht. Es wird in diesem Zusammenhang ein Lagebericht von Herrn Senft (Stadt Brakel) verteilt, der die Problematik eindrucksvoll darstellt. So ist auch die Stadt Brakel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung und Verteilung der Flüchtlinge erfolgt über die Einwohnerzahl der Gemeinde im Verhältnis an der Gesamtbevölkerung des Landes NRW. Herr Menke skizziert die Problematik der Suche nach geeigneten und lebenswürdigen Unterkunftsplätzen für die Asylbewerber. Die Stadt und alle Mandatsträger sind bei der Standortwahl gefordert. Vorbehalte der Anwohner müssen berücksichtigt werden. Er verweist auf die anfallenden Kosten für die Stadt bei einer Unterbringung in neu zu errichtenden Gebäuden. Bei der Standortsuche wird von ihm auch auf eine dezentrale Unterbringungslösung hingewiesen. So ist vorgesehen, im „alten Kindergarten“ Gehrden 2-3 Wohneinheiten für Asylbewerber einzurichten. Es findet eine rege Diskussion statt, wobei immer wieder deutlich wird, dass diesen von Leid geprägten Menschen geholfen werden muss und die Unterbringung in Gehrden in dieser Form begrüßt wird.