Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.06.2013 wie folgt zu ändern:
Nr. |
streichen |
ersetzen |
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1 |
Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge für den Besuch der
offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:
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Artikel I Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge für den Besuch der
offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:
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2 |
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Artikel II Die
Satzungsänderung tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |