Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.06.2013 wie folgt zu ändern:

 

Nr.

streichen

ersetzen

1

 

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 15.000,00

15,00

bis 20.500,00

24,00

bis 27.000,00

37,00

bis 34.500,00

54,00

bis 43.000,00

80,00

bis 52.500,00

105,00

bis 62.000,00

128,00

über 62.000,00

150,00

Artikel I

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 15.000,00

15,00

bis 20.500,00

24,00

bis 27.000,00

37,00

bis 34.500,00

54,00

bis 43.000,00

80,00

bis 52.500,00

105,00

bis 62.000,00

128,00

über 62.000,00

170,00

2

 

Artikel II

 

Die Satzungsänderung tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.