Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügte Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mit Wirkung zum 01. Januar 2008 mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen und einer Enthaltung.


Nach kurzem Sachvortrag ergänzt StBAR Groppe, dass der Haupt- und Finanzausschuss sich in seiner Sitzung am 04.12.2007 mit dieser Angelegenheit befasst und diesen mehrheitlich zum Beschluss empfohlen hat.

 

Ratsherr Aßmann erklärt, dass sich die SPD-Fraktion für die Anwendung des Frontmaßstabes ausspricht und begründet dies kurz.

 

Bürgermeister Spieker entgegnet, dass sowohl das Erschließungsbeitragsrecht als auch die Mustersatzung den Flächenmaßstab als Berechnungsgrundlage anwendet.

Dieses habe sich bewährt, da hierbei die nutzbare Grundstücksfläche berücksichtigt wird.

 

Auf die Anfrage des Ratsherrn Heilemann, ob es für landwirtschaftliche Flächen eine Kappungsgrenze gibt, erklärt StBAR Groppe, dass grundsätzlich nur die bebauten Hofflächen der Gebührenpflicht unterliegen. Eine Veranlagung ist aber auch abhängig von der jeweiligen Nutzung.

 

Auf die Anfrage des Ratsherrn Rohde teilt Bürgermeister Spieker mit, dass der Winterdienst auf den innerorts verlaufenden Kreis- und Landstraßen durch den jeweilig zuständigen Straßenbaulastträger erfolgt und von der Stadt Brakel erstattet wird.