Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Brakel stellt fest, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Er empfiehlt einstimmig dem Rat zu beschließen, die Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel vom 25.05.2014 für gültig zu erklären.


StOVR Frischemeier stellt den Sachverhalt ausführlich dar.

Fragen hierzu ergeben sich nicht.

 

Auf die Anfrage des Vorsitzenden, wie die Verwaltung die Zusammenlegung der Europa- und Kommunalwahlen nachträglich bewertet, führt Verw.-Ang. Oesselke aus, das die Zusammenlegung aufgrund des unterschiedlichen Wahlrechts zu enormen Problemen, insbesondere bei den Briefwählern, geführt hat.