Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschläge:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat bei 1 Enthaltung einstimmig vor, die Eckpunkte des Einzelhandelkonzeptes für die Stadt Brakel als Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung zur rechtssicheren Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen in der Innenstadt zu beschließen.

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat weiterhin bei 1 Enthaltung einstimmig vor zu beschließen, folgenden Antrag an die Bezirksregierung Detmold zu richten:

 

Die Darstellung im Regionalplan für die Fläche des sog. Ergänzungsbereiches ist zukünftig zu ändern; „GIB“ (Gewerbe- u. Industrieansiedlungsbereiche) soll in „ASB“ (allgemeine (Wohn)Siedlungsbereiche) umgewandelt werden, sodass diese Fläche konform zum sog. „zentralen Versorgungsbereich“ i.S.d. § 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) wird.


Der Vorsitzende erteilt StBAR Groppe das Wort, der auch gemäß Tischvorlage einleitet.

 

Der Vorsitzende erteilt Frau Kopischke das Wort, die das Einzelhandelskonzept im Entwurf ausführlich vor seinem rechtlichen Hintergrund darstellt.

 

Der Vorsitzende erteilt Frau Stubert das Wort, die auf die umfangreichen Strukturdaten des Einzelhandels in Brakel - Erhebung Dezember 2006 - eingeht.

 

Grundsätzlich sei zu verdeutlichen, dass das Konzept keine „Käseglockenpolitik“ mit sich bringen solle, d.h. Obergrenzen für Einzelhandelsansiedlungen enthalte; es sei Orientierungsrahmen und solle als Vorgabe für die Bauleitplanung eine Lenkung des Einzelhandels ermöglichen. Nach ca. 5-7 Jahren sei seine grundlegende Aktualität zu überprüfen.

 

Es ergeben sich Verständnisfragen der Ausschussmitglieder zu Kaufkraftzu- und -abflüssen.

 

Bgm. Spieker bestätigt, die Stadt Brakel sei allgemein in Sachen Einzelhandel gut aufgestellt, und erklärt nochmals grob die Zielrichtung des Einzelhandelskonzeptes.

 

Ratsherr Aßmann sieht gewisse Einschränkungen für Einzelhandelsansiedlungen in der Innenstadt, vor allem aber müsse der „Standort Rosenstraße“ entwickelt werden.

 

Ratsherr Hartmann schlägt aufgrund der stetigen Entwicklung beim Einzelhandel eine Terminierung des Konzeptes auf ein bestimmtes Jahr vor. Danach müsse es überprüft werden.

 

Frau Kopischke gibt hierfür einen Zeitraum von 5-7 Jahren an; dies sei auch Inhalt des Gesamtpapiers.

 

Ratsherr Volkhausen erfragt den Stand anderer Städte bei der Konzeptaufstellung.

 

Bgm. Spieker erwidert, dies sei unerheblich, da sich vor dem Hintergrund der Landesplanung jede Stadt konzeptionell aufstellen müsse.

 

Ratsherr Allerkamp erfragt, was Einkaufsgalerien für die Innenstadt bedeuteten.

 

Frau Kopischke erläutert, dies sei ein Problem quantitativer Spielräume. Das Einfügen in die Einzelhandelsstruktur müsse im Einzelnen geprüft werden. Außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches bestehe hierfür laut Konzept jedoch keine Möglichkeit.

 

Bgm. Spieker äußert zum Beispiel des „Standortes Rosenstraße“, die Eigentümer müssten ebenso mitziehen, was zu vermitteln er auch als Aufgabe der Kommunalpolitik sehe.

 

Ratsherr Aßmann regt an, Stellungnahmen aus der öffentlichen Veranstaltung am 10. Dezember müssten gegebenenfalls noch über den Rat der Stadt in das Konzept eingearbeitet werden können.

 

Ratsherr Hartmann fordert die erwähnte Zeitterminierung des Konzeptes als Bestandteil des Beschlussvorschlages.

 

Bgm. Spieker verneint die Notwendigkeit dessen und rät davon ab; jedes Ratsmitglied könne die angesprochene Überprüfung später auf die Tagesordnung bringen.