Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den Bebauungsplan Nr. 15 - 2. Änderung "Am Sudheimer Weg" in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Kernstadt von Brakel nördlich der Bahnlinie, zwischen den Straßen „Bahnhofstraße“, „Am Bahndamm“, „Warburger Straße“ und dem Siechenbach.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 20 die Flurstücke 206, 207, 208, 209, 220, 221, 218, 217, 223, 234, 235, 236, 227, 4, 233, 215, 228, 91, 92, 229, 5, 232, 93, 216, 231, 145, 144, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 242, 101, 243, 19, 230 tlw., 20, 18, 164, 166, 165, 16, 203, 204 und 239.


Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

keine

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

keine

 

 

c. Satzungsbeschluss