Beschluss:

 

Der Antrag der UWG/CWG-Fraktion auf Anlegung eines Fußgängerüberweges auf der K 19 sowie Kostenübernahme durch die Stadt Brakel wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Brakel mehrheitlich vor zu beschließen, an der K 19 in Schmechten durch Aufstellen eines Messgerätes eine Verkehrszählung durchzuführen. Mit den dann aktuell vorliegenden Zahlen wird über den Antrag der UWG/CWG-Fraktion auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der K 19 in Schmechten neu beraten.


Zum Antrag der UWG/CWG-Fraktion erteilt Bürgermeister Temme das Wort an Ratsherrn Wintermeyer. Dieser erläutert den gestellten Antrag dahingehend, dass der Bezirksausschuss Schmechten noch einmal mit der Bitte zur Errichtung eines Fußgängerüberweges über die K 19 an ihn herangetreten sei. Gerade auch aus dem Grund, dass in die Neubausiedlung mehrere junge Familien mit Kindern gezogen seien. Hier sei die Schulwegsicherung zukünftig ein wichtiges Thema.

Ratsherr Wintermeyer informiert, dass der Kreis Höxter aufgrund seiner Anfrage die Genehmigung eines Fußgängerüberweges erteilen wolle, die Kosten solle jedoch die Stadt tragen. Deswegen habe die UWG/CWG-Fraktion in ihrem Antrag die Übernahme der Kosten durch die Stadt Brakel gefordert, auch wenn dies eine Kreisstraße sei, erläutert Ratsherr Wintermeyer. Es lägen derzeit zwar keine offiziellen Messzahlen vor, doch sehe die Fraktion für die Übernahme der Kosten von ca. 8.000 € kein Problem, hier ginge die Sicherheit der Kinder vor, schließt Ratsherr Wintermeyer seine Erläuterungen ab.

 

Bürgermeister Temme weist darauf hin, dass bestimmte Frequenzzahlen erreicht werden müssten und bittet die Fraktionen um ihr Statement.

 

Ratsherr Lohre (CDU) beantragt, aktuelle Messergebnisse einzuholen und dann mit den neuen Ergebnissen noch einmal darüber zu beraten.

 

Ratsherr Schulte (Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Bezirksausschuss Schmechten bereits zweimal die Einrichtung eines Fußgängerüberweges beschlossen habe. In der Zeit von 6:00 Uhr-08:00 Uhr und am Nachmittag würde die K 19 als Abkürzung über Gehrden in Richtung Paderborn befahren, meint Ratsherr Schulte. Seine Fraktion sei der Meinung, dass neue Zahlen keine neuen Erkenntnisse bringen würden und stimmt dem Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberweges zu.

 

Ratsherr M. Hartmann (FDP) spricht sich für neue Messergebnisse aus, die Realitäten hätten sich seiner Meinung nach verändert. Auch solle man hier die Kompetenzen nicht durcheinander bringen. Wenn der Kreis für die Straße zuständig sei, soll dieser auch die Kosten tragen. Er schlägt vor, die Sachlage vor Ort anzuschauen und zu entscheiden, wenn neue Messergebnisse vorliegen.

 

Bürgermeister Temme hält fest von 06:00 Uhr – 08:00 Uhr und ab 15:00 Uhr die Zahlen zu aktualisieren.

 

Ratsherr Frese (Liste Zukunft) ist der Meinung, die Zeit bis zu einer Entscheidung mit Geschwindigkeitstafeln und zusätzlichen Schildern zu überbrücken. Dies würde die Lage vor Ort entschärfen.

Hierzu macht Bürgermeister Temme darauf aufmerksam, dass dies nur der Straßenbaulastträger anordnen könne.

Ratsherr Krömeke weist darauf hin, dass die Stadt Brakel über ein eigenes Zählgerät verfüge, welches die Anzahl und Geschwindigkeit der Fahrzeuge festhalte. Nach der Auswertung könne man dann sehen, wer ob die Stadt bzw. der Kreis für die Übernahme der Kosten zuständig sei.

 

Ratsherr Aßmann (SPD) verdeutlicht, da die Zuständigkeit der Straße beim Kreis läge, habe dieser auch die Kosten zu tragen. Er weist noch einmal auf die Situation „Zur Krüne“ hin, hier würden täglich 5.700 Fahrzeuge die Straße frequentieren und er habe bereits mehrfach auf die Notwendigkeit einer Fußgängerquerung hingewiesen.

 

Bürgermeister Temme hält abschließend noch einmal fest, dass der Kreis ab einer bestimmten Frequenzzahl die Kosten übernehme, Schmechten läge jedoch unter den erforderlichen Zahlen.  

Ratsherr Wintermeyer entgegnet dazu, dass sie als unabhängige Partei anstelle von der Erfüllung von Behördenrichtlinien lieber die Kinder schützen wolle.

 

Bürgermeister Temme hält abschließend fest, dass ein Zählgerät nur im Einvernehmen mit dem Kreis aufgestellt werden könne. StAR Loermann werde sich diesbezüglich mit dem Kreis Höxter in Verbindung setzen.

 

Über den gestellten Antrag der CDU-Fraktion sowie des Beschlussvorschlages der UWG/CWG-Fraktion lässt Bürgermeister Temme wie folgt abstimmen: