Beschluss:

 

Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt den Eigentümer Wiedemeier, der im Bebauungsplan vorgesehenen Parkfläche, nochmals auf einen möglichen Erwerb durch die Stadt anzuschreiben.


Der Vorsitzende trägt vor, das der bereits errichtete Parkplatz vor dem Haus Pollmann im Besitz der Stadt sei. Er erläutert, dass das Grundstück „Wiedemeier“ im BBauPl. „Stienekenbohm“ als Parkplatz ausgewiesen sei. Das Grundstück „Disse“ sei bereits im Eigentum der Stadt. Wegen der geringen Größe sei ein Ausbau nicht zweckmäßig / nicht möglich. Ferner erklärt der Vorsitzende, dass bisher alle Bemühungen zum Erwerb des Grundstücks „Wiedemeier“ gescheitert seien.