Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende erteilt Herrn Höpping das Wort, der betont, im Namen der e.on Westfalen Weser zu sprechen.

 

Er stellt die neue Verordnung vor, die sich auf energiesparenden Wärmeschutz sowie Anlagetechnik beziehe. (Die Präsentationsfolien sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.)

 

Ratsherr Lohre kritisiert die Formalbindung des Energieausweises mit einer stringenten Herangehensweise der EnEV.

 

Herr Höpping kann dem teilweise zustimmen. Er betont, der Ausweis komme vor allem bei Eigentümerwechseln zum Tragen und solle dort eine Wertung ermöglichen. Nachrüstmöglichkeiten gebe es aus energetischer Sicht stets.

 

Ratsherr Hartmann erwarte zukünftig noch größere Probleme bei der Veräußerung alter Immobilien in alten Ortskernen.

 

Herr Höpping rät, alle städtischen Gebäude sollten verfahrenstechnisch nach neuer EnEV untersucht werden, sodass der Handlungsbedarf erkennbar werde.

 

Ratsherr Rohde möchte wissen, ob landwirtschaftliche Betriebsgebäude von der Ausweispflicht betroffen seien; wer sei befugt, die Ausweise auszustellen?

 

Herr Höpping antwortet, die erste Frage müsse er bis zu einer schriftlichen Antwort offen lassen, zum zweiten Teil seien hier bei verbrauchsabhängigen Ausweisen Ingenieurbüros und Bauvorlageberechtigte zu nennen.