Sitzung: 11.06.2012 Bezirksausschuss Bellersen
Bezüglich
von Bauvorhaben im Außenbereich gibt der Vorsitzende bekannt:
a) Die
Stadt Brakel hat gegen die Umnutzung landwirtschaftlicherGebäude auf dem
Grundstück Blinder Weg 31 in Wohnnutzung keine Bedenken, solange das Vorhaben
gem. § 35 BauGB weiterhin privilegiert ist.
b)
Gegen den Neubau eines
Einfamilienhauses auf einem Grundstück „Im
Sticht“ o.Nr. hat die Stadt Bedenken.