Bezüglich von Bauvorhaben im Außenbereich gibt der Vorsitzende bekannt:

 

a)     Die Stadt Brakel hat gegen die Umnutzung landwirtschaftlicherGebäude auf dem Grundstück Blinder Weg 31 in Wohnnutzung keine Bedenken, solange das Vorhaben gem. § 35 BauGB weiterhin privilegiert ist.

 

b)     Gegen den Neubau eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück „Im

Sticht“ o.Nr. hat die Stadt Bedenken.