Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 11

Beschluss:

 

Auf Antrag der Fraktion „Liste Zukunft“ wird über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 und der Wirtschaftspläne des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2012 namentlich wie folgt abgestimmt:

 

Nr.

Name

Ja

Nein

Enthaltung

1

Aßmann, Peter

 

X

 

2

Beineke, Elisabeth

 

X

 

3

Dauber, Theresia

 

X

 

4

Fischer, Bernhard

X

 

 

5

Grewe, Ursula

X

 

 

6

Hartmann, Manfred

 

X

 

7

Hartmann, Rainer

X

 

 

8

Heilemann, Stefan

 

X

 

9

Hogrebe-Oehlschläger, Ulrike

X

 

 

10

Krömeke, Johannes

X

 

 

11

Kruse, Johannes

 

X

 

12

Lange, Heinz

X

 

 

13

Lohre, Helmut

X

 

 

14

Markus, Norbert

X

 

 

15

Menke, Hartwig

X

 

 

16

Muhr, Adolf

X

 

 

17

Multhaupt, Hans-Jürgen

 

X

 

18

Multhaupt, Dirk

 

X

 

19

Oeynhausen, Uwe

X

 

 

20

Olbrich, Udo

 

X

 

21

Rissing, Robert

X

 

 

22

Rode, Alexander

X

 

 

23

Rottländer, Frank

 

X

 

24

Schulte, Meinolf

X

 

 

25

Schwarz, Dr. Werner

 

X

 

26

Steinhage, Hermann

X

 

 

27

Stiewe, Carsten

X

 

 

28

Tobisch, Johannes

-

-

-

29

Volkhausen, Erwin

X

 

 

30

Walker-Fimmel, Evelyn

X

 

 

31

Wintermeyer, Paul

X

 

 

32

Wulff, Michael

X

 

 

33

Temme, Hermann

X

 

 

 

Ergebnis

Ja

Nein

Enth.

 

21

11

-

 

Der Rat der Stadt Brakel stimmt mehrheitlich der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2012 zu.

 

Haushaltssatzung

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 15.03.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf                                       23.253.040,00 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             24.650.434,90 €

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                              23.110.749,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                              24.106.077,90 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                      2.167.830,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                      3.153.751,00 €

festesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                  1.965.000,00 €

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf                                                    1.397.394,90 €

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                  2.000.000,00 €

festgesetzt.

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                               240 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                               413 v.H.

2.    Gewerbesteuer auf                                                        411 v.H.

 

§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.

 

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.    wenn sie nicht einen Betrag von 2.000,00 € überschreiten.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.    bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.    bei der Umschuldung von Krediten,

3.    bei inneren Verrechnungen,

4.    wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.    wenn sie nicht einen Betrag von 10.000,00 € überschreiten,

6.    über 10.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

 

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.

 


Zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2012 erklärt Bürgermeister Temme, dass diese bereits im Haupt- und Finanzausschuss umfassend beraten und durch die Fraktionen Anträge und Änderungswünsche gestellt wurden. Eine entsprechende Beschlussempfehlung wurde in der Vorlage dargestellt. Bürgermeister Temme weist auf die beigefügten Erläuterungen zum Krankenhausfinanzierungsgesetz hin, aufgrund eines Vorschlags der SPD-Fraktion zum Brakeler Krankenhaus, ebenso auf die beigefügten Grundsätze der kommunalen Haushaltswirtschaft.

 

Bürgermeister Temme erteilt sodann das Wort an die Fraktionsvorsitzenden zum Vortrag ihrer Haushaltsreden 2012.

 

CDU   (Anlage 1)

 

Ratsherr Lohre erklärt in seiner Haushaltsrede, dass seine Fraktion eine Steuererhöhung für unumgänglich halte, damit die Stadt auch weiterhin handlungsfähig bleibe. Er führt die Erhöhung der Soziallasten sowie der Landschafts- und Kreisumlage auf. Ratsherr Lohre sieht in Bund und Land keine Unterstützung zur finanziellen Lage der Kommunen. Trotz des Sparhaushaltes klaffe im Ergebnisplan eine Lücke von rd. 1,3 Mio. €. Ratsherr Lohre verdeutlich, dass dieser Fehlbetrag bei einer nicht vorgenommenen Steuererhöhung noch einmal um 330.000 € höher ausfallen würde.

 

SPD   (Anlage 2)

 

Ratsherr Aßmann teilt gleich zu Beginn seiner Haushaltsrede mit, dass seine Fraktion die Haushaltssatzung 2012 ablehnen werde. Grund dafür sei die geplante Steuererhöhung, die die Fraktion für falsch halte. Er begründet dies u. a. damit, dass die Stadt Brakel vom Land NRW in diesem Jahr 3,4 Mio. € mehr an Schlüsselzuweisungen erhalte. Außerdem sei in den Jahren 2009 und 2010 die Ausgleichsrücklage nicht angetastet worden, obwohl lt. Planung über 3,4 Mio. € vorgesehen waren. Die Brakeler Bürger erwarten vom Rat der Stadt größte Zurückhaltung in puncto Steuererhöhung sowie anderer Ausgaben.

 

UWG/CWG   (Anlage 3)

 

Ratsherr Rissing trägt für den erkrankten Fraktionsvorsitzenden Johannes Tobisch die Haushaltsrede vor. Er erklärt für die UWG/CWG-Fraktion, dass es absehbar sei, wann die Ausgleichsreserven aufgebraucht sein werden und die Stadt Brakel somit nicht mehr in der Lage wäre, die Geschicke der Gemeinde selbst zu bestimmen. Die Fraktionen müssten gemeinsam daran arbeiten, den ohnehin beschränkten Gestaltungsspielraum zu erhalten. Die Fraktion sehe die Notwendigkeit, bei den freiwilligen Leistungen der Gemeinde Prioritäten zu setzen und führt hierzu Investitionen in Schulen, Kindergärten und Vereinen auf. Dies seien Investitionen in die Zukunft unserer Kinder, unterstreicht Ratsherr Rissing. Abschließend erklärt er für die UWG/CWG-Fraktion der Haushaltssatzung 2012 zustimmen zu wollen.

 

Liste Zukunft   (Anlage 4)

 

Zum vorgelegten Haushalsplanentwurf ist Ratsherr Heilemann der Meinung, dass Sparpotentiale mit Ergebnisauswirkungen nicht ausgemacht werden können. Somit fände der Haushalt eigentlich die Zustimmung der Fraktion, seien nicht Steuererhöhungen eingeplant. Für die Bürgerinnen und Bürger habe es in der Vergangenheit schon genug Mehrbelastungen gegeben. Ratsherr Heilemann betont, dass seine Fraktion die Gewerbesteuererhöhung nur dann mittragen würde, wenn Geld hieraus ausschließlich in die Innenstadt-Rettung fließen würde. Es sei in der Vergangenheit gespart worden, die Not sei nicht da und deswegen werde die Fraktion dem Haushaltsplan 2012 nicht zustimmen.

 

Abschließend beantragt Ratsherr Heilemann die namentliche Abstimmung zum Haushalt 2012.

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN   (Anlage 5)

 

Ratsherr Schulte teilt mit, dass es das Ziel sein müsste, die Verschuldung abzubauen. Um diese in 2012 um ca. 300.000 € zu vermindern, würde die Fraktion daher eine maßvolle Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer mittragen wollen. Es müssten immer weniger Personen die Schulden stemmen. So hält Ratsherr Schulte es für besorgniserregend, dass die Einwohnerzahl innerhalb eines halben Jahres 88 Personen weniger zähle. Er erklärt, dass die Fraktion keine Anträge gestellt habe, die eine Ausgabensteigerung zur Folge hätten. Ziel sollte ein ausgeglichener Haushalt ohne Griff in die Rücklagen sein.

 

FDP   (Anlage 6)

 

Ratsherr M. Hartmann kritisiert in seiner Haushaltsrede, dass der Bürgermeister der Stadt leere Kassen voraussage und spätestens 2016 die Ausgleichsrücklage aufgebraucht worden sei. Dieser Meinung könne er sich nicht anschließen. Er hebt hervor, dass, wenn es in Brakel wirklich so düster aussehe, über viele Investitionen nicht nachgedacht werden dürfe. Somit könne er nach Betrachtung des Haushaltes feststellen, dass sich Brakel glänzend darstelle. Eine Erhöhung der Steuern könne er nicht verstehen und somit werde seine Fraktion dem Haushalt 2012 nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Temme dankt abschließend den Fraktionsvorsitzenden für ihren Vortrag und lässt über die im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Anträge abstimmen.

Folgenden Einzelanträgen der Fraktionen wurde zugestimmt:

 

  • Aufstellung über den Zustand der Straßen und Wirtschaftswege, um dann über einen eventuell höheren Unterhaltungsaufwand zu entscheiden

 

  • Herrichtung der Räumlichkeiten für den geplanten Umzug des Kindergartens in das ehem. Schulgebäude in Gehrden, 50.000 €

 

  • Überprüfung landwirtschaftlicher Pachtverträge und evtl. Erhöhung der Pacht

 

  • Planung Stadt/Kreis eines Kreisverkehrs an der Kreuzung „Jibi-Mark“

 

  • Absenkung der Bürgersteige an den Haltestellen des Bürgerbusses, wo noch nicht geschehen

 

  • evtl. Zurückstellung der geplanten 80.000 € für Brandschutz-maßnahmen in der Jugendfreizeitstätte und Prüfung, ob Aktivitäten (Über-Mittag-Betreuung) der Jugendfreizeitstätte in das künftige Stadtteilzentrum verlegt werden können

 

  • Bei der geplanten Grundsanierung „Alte Waage“ den Einbau eines Fahrstuhls berücksichtigen