Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die „Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in der Innenstadt Brakel“ unter Punkt 1 „Fördergegenstand“ um folgenden Satz zu ergänzen:

 

„Im Einzelfall können auch über die als Grundlage dienende Liste des zentralrelevanten Sortiments hinausgehend Branchen gefördert werden, wenn diese zu einer Bereicherung und Attraktivität der Innenstadt beitragen können.“

 

Ferner wird unter Punkt 1 folgender Satz gestrichen:

 

„Hierbei muss eine zuvor mindestens 3 Monate ungenutzte gewerbliche Fläche in Anspruch genommen werden.“


Ratsherr Heilemann erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

StOVR Frischmeier berichtet aus den Beratungen im Ausschuss für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung v. 13.03.2012, der als Beschlussempfehlung beschlossen habe, zur flexibleren und praxisorientierten Entscheidung über künftige Förderanträge die Richtlinien zu Punkt 1 „Fördergegenstand“ um folgenden Satz zu ergänzen:

„Im Einzelfall können auch über die als Grundlage dienende Liste des zentrenrelevanten Sortiments hinaus gehend Branchen gefördert werden, wenn diese zu einer Bereicherung und Attraktivität der Innenstadt beitragen können“.

 

StOVR Frischemeier ergänzt hierzu, dass der Ausschuss für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung weiterhin beschlossen habe, die 3-Monatsfrist, bezogen auf die ungenutzte gewerbliche Fläche, ersatzlos zu streichen.

 

Ratsherr M. Hartmann regt hierzu an, die Richtlinien dahingehend zu ergänzen, dass ein missbräuchliches Erschleichen einer Förderung ausgeschlossen werde.

 

Ratsherr Kruse bittet, dass zukünftig die Mitglieder im Ausschuss für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung über die abgelehnten Anträge informiert  werden.