Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen die „Verkehrliche Untersuchung des historischen Stadtkerns Brakels“ als Vorgabe des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK) für die Kernstadt Brakel als ausdifferenzierte planerische Grundlage - auch für zukünftige Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm.

 

Dabei werden die fortlaufenden Protokollpunkte aus der 4. Sitzung des begleitenden Arbeitskreises mehrheitlich angenommen. Zum fortlaufenden Protokollpunkt 3) (Königstraße) aus der 4. Sitzung des begleitenden Arbeitskreises wird Folgendes beschlossen:

 

1.    Eine entsprechende Vorgabe - optionale Öffnung der Königstraße als Einbahnstraße - für den Ideenwettbewerb „Oberflächengestaltung der Innenstadt im Historischen Stadtkern Brakel".

 

  1. Eine temporäre Öffnung im Rahmen eines Verkehrsversuchs unter den Maßgaben: Einbahnstraßenregelung stadtauswärts, Schritttempo, Barrierefreiheit/ Abgrenzung Fahrverkehr-Fußgänger durch entsprechende Linie.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung dieser Punkte Rahmenbedingungen für einen Verkehrsversuch - möglichst zur nächsten Bauausschusssitzung ggf. unter Einbeziehung der Fraktionsvorsitzenden - vorzulegen.

 

  1. Der Verkehrsversuch wird professionell durch ein geeignetes Ingenieurbüro begleitet und ausgewertet.

 

  1. Über eine entsprechende Bürgerbefragung aller wahlberechtigten Bürger wird nach Abschluss des Verkehrsversuches und anschließender Auswertung abschließend entschieden.

StBOAR Groppe berichtet über den Schlussbericht zur verkehrlichen Untersuchung, wie bereits im Bauausschuss am 07.03.2012 durch Herrn von Lübke vorgestellt. Hier seien  5 Problembereiche aufgezeigt worden:

 

-         Rosenstraße

-         Am Thy

-         Königsstraße

-         Ostheimer Straße

-         Bahnhofstraße

 

StBOAR Groppe stellt dar, dass der Arbeitskreis in Teilbereichen der 5 Problembereiche einen vom Gutachten abweichenden Beschluss gefasst habe (siehe Protokoll des Arbeitskreises). Der Verkehrsversuch sollte jedoch so schnell wie möglich anlaufen und nicht erst auf die nächste Bauausschusssitzung verschoben werden.

 

Ratsherr Heilemann weist darauf hin, dass der derzeitige Stellplatz des Bürgerbusses in der Rosenstraße eine Sichteinschränkung darstelle beim Verlassen des dahinter befindlichen Parkplatzes.

 

Ratsherr Kruse regt an, in der Rosenstraße anstatt eines höhengleichen Profils ein Hochbord zur Abtrennung der Fußwege vorzusehen. Eine Öffnung der Königsstraße lehne er ab. Er regt weiter an, die Ostheimer Straße eventuelle als Fußgängerzone einzurichten.