Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die aktuelle Entscheidung des Bundeskartellamtes zum Anlass, in Absprache mit dem Städte- und Gemeindebund und falls notwendig unter Einschaltung von Gutachtern zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen die vom Bundeskartellamt mit Bußgeld belegten Lieferanten bzw. Hersteller von an die Stadt Brakel gelieferten Feuerwehrfahrzeugen geltend gemacht werden können.

Sollten diese Schadensersatzansprüche ggf. gutachterlich festgestellt werden, werden diese seitens der Verwaltung geltend gemacht und nötigenfalls gerichtlich eingeklagt.

 

Bei künftigen Vergabeverfahren ist unbedingt zu prüfen, ob im Hinblick auf jetzt schadensersatzpflichtige Firmen vergaberechtliche Ausschlussgründe nach VOL/A vorliegen.


Auf Anfrage des Bürgermeisters Temme besteht seitens der Ratsmitglieder kein Diskussionsbedarf, da dieser TOP im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde. Die Ratsmitglieder nehmen diesen Punkt zur Kenntnis.