Beschluss:
Der Ausschuss stellt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostheimer Tor“ in der Kernstadt Brakel einstimmig fest und beschließt, den festgestellten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.
a.
Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Behörden
e.on
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Hinweis der e.on zu im Plangebiet verlegten Versorgungsleitungen einstimmig zur Kenntnis.
Wehrbereichsverwaltung West
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Wehrbereichsverwaltung West zur Lage des Plangebietes unter einem Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems in 609 m Höhe einstimmig zur Kenntnis; Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung ergeben sich daraus nicht, da diese korrigierte Angabe offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb führt.
RWE
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Hinweis der RWE zu im Plangebiet befindlichen Gasversorgungsleitungen einstimmig zur Kenntnis; deren Freihaltung von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen.
Bezirksregierung Detmold
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Anregung der Bezirksregierung Detmold, sicherzustellen, dass durch künftige zusätzliche Versiegelungen keine Abflussverschärfung in den Gewässern durch einzuleitendes Niederschlagswasser auftritt, einstimmig zur Kenntnis; bei der vorliegenden Planung wird diesem Punkt über die Kanalnetzplanung Rechnung getragen.
Deutsche Telekom AG/ T-Com
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Deutschen Telekom AG/ T-Com zu im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, zum rechtzeitigen Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich einstimmig zur Kenntnis.
LWL - Archäologie für Westfalen
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, den Hinweis des LWL - Archäologie für Westfalen darauf, dass bei Bodeneingriffen in unter- und obertägigen Bodendenkmälern eine Benehmensherstellung erforderlich und archäologische Untersuchungen im Vorfeld der Bodeneingriffe zu erwarten seien; für Bodeneingriffe in den übrigen Flächen des Bebauungsplanes werde um Benachrichtigung des LWL - Archäologie für Westfalen/ Außenstelle Bielefeld vier Wochen vorher gebeten, damit baubegleitende Untersuchungen eingeplant werden könnten, in die Planung aufzunehmen.
Kreis Höxter
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Anregung des Kreises Höxter zum als solches ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet der Brucht - diesbezüglich sehe man gegen die Planänderung keine Bedenken, soweit die gesetzlichen Vorgaben des § 113 LWG eingehalten würden - einstimmig zur Kenntnis; diese gesetzlichen Vorgaben werden durch die Planung eingehalten.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Hinweis des Kreises Höxter zur erforderlichen Aufstellung des straßenbautechnischen Ausbauentwurfes zur K 50 einstimmig zur Kenntnis; der entsprechende Ausbauentwurf ist in Arbeit und in Abstimmung mit den Beteiligten; für das Planverfahren bleibt es bei den festgesetzten Verkehrsflächen.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Anregung des Kreises Höxter zum rechtzeitigen Abschluss einer Ausbauvereinbarung zwischen der Stadt Brakel und dem Kreis Höxter als Straßenbaulastträger der K 50 einstimmig zur Kenntnis; die entsprechende Ausbauvereinbarung ist in Arbeit und in Abstimmung mit den Beteiligten; auf das Planverfahren hat dies keine Auswirkungen.
b.
Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
keine
c. erneute
Planvorstellung (Plangebietserweiterung) mit neuerlichem Änderungsbeschluss
Ratsherr Markus erfragt, ob die „MI“-Festsetzung eine „Abschwächung“ der bisherigen Nutzungsmöglichkeit bedeute.
Verw.-Ang. Bohnenberg bejaht dies, jedoch sei dies sachgerecht bezogen auf den nördlich anschließenden Altstadtbereich.
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt der Plangebietserweiterung nach Süden (Gelände der ehem. Molkerei) einstimmig zu und beschließt rückwirkend - einschließlich dieser Erweiterung - eine entsprechende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostheimer Tor“ in der Kernstadt Brakel. Gleichzeitig wird der alte Änderungsbeschluss (Bauausschuss vom 19.10.2005) aufgehoben.
d.
Offenlegungsbeschluss