Sitzung: 22.03.2010 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 078/2009-2014
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei 1
Stimmenthaltung einstimmig die „1. Änderung der Gestaltungs-
und Erhaltungssatzung der Stadt Brakel für den Historischen Stadtkern Brakel einschl. des Klosterbereiches Brede
der Stadt Brakel - örtliche Bauvorschrift gem. § 86 Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) und Satzung
nach § 172 Baugesetzbuch -“.
Die Satzung wird als Anlage 7 Bestandteil der
Niederschrift.
In einer kurzen Sachverhaltsdarstellung gibt StBOAR Groppe den Mitgliedern des Rates einen Überblick über die geplante 1. Änderung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Brakel.