Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Stimmenthaltung einstimmig die „1. Änderung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Brakel für den Historischen Stadtkern Brakel einschl. des Klosterbereiches Brede der Stadt Brakel - örtliche Bauvorschrift gem. § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) und Satzung nach § 172 Baugesetzbuch -“.

 

Die Satzung wird als Anlage 7 Bestandteil der Niederschrift.


In einer kurzen Sachverhaltsdarstellung gibt StBOAR Groppe den Mitgliedern des Rates einen Überblick über die geplante 1. Änderung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Brakel.