Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nach einstimmiger Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss stellt der Rat der Stadt Brakel fest, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a bis c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Der Rat beschließt, die Wahlen zum Rat und zum Bürgermeister der Stadt Brakel vom 30.08.2009 für gültig zu erklären.


Nach kurzer Sachverhaltsdarstellung geht StOAR Frischemeier auf das eingereichte Schreiben des Herrn A. ein und gibt zu den einzelnen Punkten eine kurze Stellungnahme seitens der Verwaltung bzw. des Wahlamtes ab.

 

Die einzelnen Verständnisfragen wurden seitens des Wahlleiters beantwortet.

 

Abschließend kamen alle anwesenden Ausschussmitglieder überein, dass das Schreiben des Herrn A. nicht als Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl, sondern vielmehr als allgemeiner Hinweis zum Ablauf der Wahl zu verstehen ist.