Sitzung: 22.01.2024 Rat
Bürgermeister Temme informiert über den Eintritt der Genehmigungsfiktion zum Flächennutzungsplan „Windkraft“ und zitiert den Originaltext der Bezirksregierung Detmold wie folgt:
Für die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes –
Teilflächennutzungsplan Windkraft zur (zusätzlichen) Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie ist gem. § 6 Abs. 4 Satz 4
BauGB nach Ablauf der Frist die Genehmigungsfiktion mit Wirkung zum 15.12.2023
eingetreten.