Bürgermeister Temme informiert über den Eintritt der Genehmigungsfiktion zum Flächennutzungsplan „Windkraft“ und zitiert den Originaltext der Bezirksregierung Detmold wie folgt:

Für die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teilflächennutzungsplan Windkraft zur (zusätzlichen) Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie ist gem. § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB nach Ablauf der Frist die Genehmigungsfiktion mit Wirkung zum 15.12.2023 eingetreten.