Die
Ausschussvorsitzende erteilt das Wort an Ines Koßmann, die den Anwesenden anhand einer Präsentation den geplanten
Verlauf des „Rhein-Main-Links“ verdeutlicht. In Planung befinde sich eine
Höchstspannungs-Gleichstrom-Verbindung (HGÜ) von Windenergie aus der Nordsee
direkt in das Rhein-Main-Gebiet. Für die vier Systeme (DC34 und DC35 sowie
NOR-19-2 und NOR-19-3) mit einer Übertragungsleitung von 8 Gigawatt werde an
den Start- und Endpunkten ein Konverter erforderlich.
Ines Koßmann berichtet über die am
27.11.2023 erfolgte Informationsveranstaltung des Vorhabenträgers, der Firma
Amprion GmbH. Maßgeblich für den Verlauf des
Rhein-Main-Links sei ein sogenannter Präferenzraum, der von der
Bundesnetzagentur für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde. Die Stadt
Brakel wurde gebeten, bis zum 29.01.2024 zu den übermittelten Entwurfsplanungen
Stellung zu beziehen.
Anschließend
geht Frau Koßmann detailliert auf
den Präferenzraum ein, der für die Erdkabelverlegung ermittelt wurde. Sie
erklärt, Präferenzräume seien Gebietsstreifen in Größe von rund 5 bis 10 Km,
die durch die Bundesnetzagentur und den Umweltbericht ermittelt wurden und für
die Herleitung von Trassen besonders geeignet seien. Sie bilden konfliktarme
Verbindungsmöglichkeiten zwischen den Netzverknüpfungspunkten ab. Die
Ermittlung erfolge auf Basis vorhandener Daten zur großräumigen Raum- und
Umweltsituation.
Anhand
einer PowerPoint-Präsentation veranschaulicht sie den geplanten zeitlichen
Ablauf. Bis Juni 2024 sollen alle Beteiligungen erfolgt sein, der Baubeginn sei
für das Jahr 2028 und die Inbetriebnahme für 2033 geplant.
Sie
verdeutlicht, dass sich für die Region durch die Trassenführung keine Vorteile
bieten werden, da das geschlossene System keine Einspeisung und Stromabnahme
zulasse. Ines Koßmann führt fort,
die Verkabelung erfolge im Schutzrohr, pro Kabel werden Revisionsschächte nach
800 bis 1200 Metern als sichtbare Schächte ausgebildet. Bevorzugt werden dabei
Acker- und Wiesenflächen und entsprechende Nutzungsvereinbarungen mit Entschädigungszahlungen
mit den jeweiligen Grundstückseigentümern geschlossen. Mögliche Schwierigkeiten
seien bei der Querung der Nethe (FFH-Gebiet), der Bundesstraße 64 und den
Bereichen geplanter Windkraftanlagen (von der Bundesnetzagentur bislang nicht
berücksichtigt) zu erwarten. Abschließend teilt sie mit, es sei keine
Strahlenbelastung zu erwarten, da es sich um Gleichstrom handele, die
Magnetfeldbelastung zudem geringer als das Magnetfeld der Erde und laut der
Firma Amprion keine Erwärmung der Bodenschichtung zu befürchten sei.
Die Ausschussvorsitzende bedankt
sich bei Ines Koßmann für die
detaillierten Ausführungen.