Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die Ausschussvorsitzende erteilt das Wort an Ines Koßmann, die den Anwesenden anhand einer Präsentation den geplanten Verlauf des „Rhein-Main-Links“ verdeutlicht. In Planung befinde sich eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Verbindung (HGÜ) von Windenergie aus der Nordsee direkt in das Rhein-Main-Gebiet. Für die vier Systeme (DC34 und DC35 sowie NOR-19-2 und NOR-19-3) mit einer Übertragungsleitung von 8 Gigawatt werde an den Start- und Endpunkten ein Konverter erforderlich.

 

Ines Koßmann berichtet über die am 27.11.2023 erfolgte Informationsveranstaltung des Vorhabenträgers, der Firma Amprion GmbH. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links sei ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bundesnetzagentur für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde. Die Stadt Brakel wurde gebeten, bis zum 29.01.2024 zu den übermittelten Entwurfsplanungen Stellung zu beziehen.

 

Anschließend geht Frau Koßmann detailliert auf den Präferenzraum ein, der für die Erdkabelverlegung ermittelt wurde. Sie erklärt, Präferenzräume seien Gebietsstreifen in Größe von rund 5 bis 10 Km, die durch die Bundesnetzagentur und den Umweltbericht ermittelt wurden und für die Herleitung von Trassen besonders geeignet seien. Sie bilden konfliktarme Verbindungsmöglichkeiten zwischen den Netzverknüpfungspunkten ab. Die Ermittlung erfolge auf Basis vorhandener Daten zur großräumigen Raum- und Umweltsituation.

 

Anhand einer PowerPoint-Präsentation veranschaulicht sie den geplanten zeitlichen Ablauf. Bis Juni 2024 sollen alle Beteiligungen erfolgt sein, der Baubeginn sei für das Jahr 2028 und die Inbetriebnahme für 2033 geplant.

 

Sie verdeutlicht, dass sich für die Region durch die Trassenführung keine Vorteile bieten werden, da das geschlossene System keine Einspeisung und Stromabnahme zulasse. Ines Koßmann führt fort, die Verkabelung erfolge im Schutzrohr, pro Kabel werden Revisionsschächte nach 800 bis 1200 Metern als sichtbare Schächte ausgebildet. Bevorzugt werden dabei Acker- und Wiesenflächen und entsprechende Nutzungsvereinbarungen mit Entschädigungszahlungen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern geschlossen. Mögliche Schwierigkeiten seien bei der Querung der Nethe (FFH-Gebiet), der Bundesstraße 64 und den Bereichen geplanter Windkraftanlagen (von der Bundesnetzagentur bislang nicht berücksichtigt) zu erwarten. Abschließend teilt sie mit, es sei keine Strahlenbelastung zu erwarten, da es sich um Gleichstrom handele, die Magnetfeldbelastung zudem geringer als das Magnetfeld der Erde und laut der Firma Amprion keine Erwärmung der Bodenschichtung zu befürchten sei.

 

Die Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Ines Koßmann für die detaillierten Ausführungen.