Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich als Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Brakel die der Sitzungsvorlage beigefügte „Richtlinie der Stadt Brakel zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel“, 2. Änderung.

 

 


Alexander Kleinschmidt trägt zum Sachverhalt vor, dass die Verwaltung die Verlängerung der Laufzeit zur Richtlinie zur Förderung eines Glasfaser-Anschlusses um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2024 plane. Diese Richtlinie sei zunächst bis zum Ende 2023 befristet worden. Er teilt mit, dass mit Stand 21.11.2023 insgesamt 43 Anträge zur Förderung des Anschlusses gestellt worden seien.

 

Auf Nachfrage des Ratsherr Flore berichtet Herr Kleinschmidt, dass das Fördergeld in Höhe von 500,00 € direkt an den Hauseigentümer gezahlt werde nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen, Zahlungsnachweise und der Bestätigung seitens des Netzbetreibers, dass der Anschluss aktiv sei.

 

Ratsherr Flore sieht die Verlängerung der Richtlinie dennoch weiter kritisch, da es für ihn nur „ein Tropfen auf dem heißen Stein“ sei bei Anschlusskosten für Aussiedlerhöfe von ca. 20.000 €.

 

Ratsherr Flore stellt für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Antrag, die Richtlinie zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel nicht zu verlängern.

 

Ratsherr Simon entgegnet, dass er seit Jahren für dieses Programm bei den Hauseigentümern werbe. In der Summe seien die meisten Anträge doch bereits gestellt worden, insofern erwarte er auch nicht mehr „die Flut“ an Antragsstellungen.

 

Weitere Diskussionen ergeben sich nicht. Bürgermeister Temme lässt wie folgt über den erweiterten Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN abstimmen:

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen ab, die Richtlinie zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel zum 31.12.2023 auslaufen zu lassen.

 

Nach Ablehnung des obigen Antrages lässt Bürgermeister Temme über den Vorschlag der Verwaltung beschließen.