Beschluss: mit Erweiterung mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Bauausschuss nimmt die Planung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich zur Kenntnis und folgt dem Vorschlag der Verwaltung, die Bebauungsmöglichkeiten im südwestlichsten Planbereich des Neubaugebietes „Bohlenweg“ mit max. 3 Mehrfamilienhäusern (mit jeweils höchstens 6 Wohnungen pro Wohnhaus) und einer maximalen 2- Geschossigkeit planungsrechtlich zu ermöglichen.

Im Bebauungsplan wird festgeschrieben, dass jede Wohneinheit zur Anmietung einer Parkfläche verpflichtet wird, eine Ablösung wird ausgeschlossen.

 

 


 

Ines Koßmann berichtet im Hinblick auf die „Mehrfamilienhausbebauung Bohlenweg“ über das Ergebnis des am 27.09.2023 stattgefundenen Erörterungstermin mit den Anwohnerinnen und Anwohnern.

 

Zusammenfassend lasse sich sagen, die Bevölkerung befürchte ein steigendes Verkehrsaufkommen des ruhenden und des fließenden Verkehrs, gerade auch im Hinblick auf die ohnehin angespannte Parksituation im Bereich des Berufskollegs. Auch eine dreigeschossige Bauweise werde kritisch gesehen und darüber hinaus große Bedenken im Hinblick auf mögliche Starkregenereignisse geäußert. Zudem werde eine Verschiebung der Mehrfamilienhaus-Bebauung in den hinteren Bereich favorisiert.

 

Ines Koßmann visualisiert anschließend anhand von 3-D-Modellen verschiedene Sichtachsen und Standorte.

 

Anhand des Kartenmaterials „Starkregengefahrenhinweiskarten NRW“ veranschaulicht sie zu erwartende Wasserstandshöhen und Fließgeschwindigkeiten bei einem möglichen Starkregenregenereignis, eine negative Beeinträchtigung durch die Anordnung der geplanten Bebauung im südwestlichen Bereich des Neubaugebietes könne demnach aufgrund der Topographie ausgeschlossen werden.

 

Die Verwaltung schlage nun vor, die Bebauungsmöglichkeiten im südwestlichsten Planbereich des Neubaugebietes „Bohlenweg“ von der bisher angedachten Einfamilienhausbebauung zu einer möglichen Bebauung in einer reduzierten Form von Mehrfamilienhäusern (Anzahl max. 3 Stück) mit jeweils höchstens 6 Wohnungen pro Gebäude und einer maximalen 2- Geschossigkeit auszuweiten. 

 

Im Ausschuss wird die Entwässerungsproblematik im Hinblick auf den Siechenbach und die Planung von Mehrfamilienhäusern anstelle von Einfamilienhäusern anschließend erneut diskutiert.

 

Zur Anfrage des Ratsherrn Knobloch teilt Ines Koßmann mit, dass derzeit Vorplanungen in Arbeit seien, in denen untersucht werde, ob durch ein Regenrückhaltebecken südlich der Kreissporthalle die Gesamtsituation der Hochwasserproblematik des Siechenbaches verbessert werden könne. Dazu würde das Regenwasser der nördlich gelegenen Häuser gedrosselt und zurückgehalten. Hier handele es sich aber lediglich um Plankonzepte.

 

Ratsherr Koppi sieht ein sehr großes Problem in der Parksituation und stellt daher den Antrag, jede Wohneinheit zur Anmietung einer Parkfläche zu verpflichten. Diese Vorgabe sollte im Bebauungsplan festgeschrieben und eine Ablösung ausgeschlossen werden.

 

Auch das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen in den ohnehin stark frequentierten Straßenzügen und mögliche Lösungsansätze, den Verkehrsfluss anderweitig abfließen zu lassen, sind Gegenstand der weiteren Diskussion.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt anschließend über den Beschlussvorschlag, erweitert um den Antrag der CDU-Fraktion, wie folgt abstimmen: