Beschluss: weitergeleitet

 

Ines Koßmann führt in den Sachverhalt ein und teilt mit, Hintergrund der erneuten Beratung zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel "Windkraft" sei der „Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit“ des Landes NRW vom 21. September 2023 und die daraus resultierenden rechtlichen Auswirkungen auf die Planungen der Stadt Brakel.

 

Ines Koßmann geht anschließend auf die aktuelle Entscheidung des OVG Münster vom 10.11.2023 – 7 A 1553/22 ein, die ebenfalls gravierende Auswirkungen auf die kommunalen Planungen habe. Sie zitiert in diesem Zusammenhang die rechtliche Einschätzung des Rechtsbeistandes der Stadt Brakel (Anlage 1 zur Vorbereitung der Sitzung des Rates – einsehbar im Mitgliederbereich des Ratsinformationssystems – Sitzung des Rates TOP 7). Feststellen lasse sich, der Entwurf der LEP-Änderung spiele genehmigungsrechtlich im Augenblick keine Rolle. Bezogen auf die Ausgangsfrage der Kommunen bedeute das, sofern keine wirksame Konzentrationsplanung - wie nach Eintreten der Rechtskraft der 54. Änderung des Flächennutzungsplans in Brakel – bestehe und die Bezirksregierung keine Aussetzung im Einzelfall (§36 Abs. 2 LPIG NRW) veranlasse, müsse derzeit bis auf Weiteres mit Genehmigungen überall im Außenbereich gerechnet werden.

 

Ines Koßmann erläutert an einem Schaubild den Flächenunterschied zwischen der kommunalen Planung und der Regionalplanung. Die Regionalplanung beziehe die Flächenkennzeichnung auf Rotor-Out- Flächen, d.h. der Rotor der Windkraftanlagen darf über die Flächengrenzen hinausragen. Die Flächenkennzeichnung der kommunalen Planung stelle aber eine Rotor-In- Fläche dar, über die die Rotoren nicht hinausragen dürfen. Dadurch relativiere sich der scheinbar enorme Flächenunterschied. Laut der Tabelle der Bezirksregierung solle sich die Stadt Brakel mit einem Flächenanteil von 1.250 ha zur Erfüllung der Flächenbeitragswerte beteiligen. Letztendlich betragen die Flächen der Regionalplanung unter Betrachtung der Rotor- in und Rotor- Out Unterscheidung jedoch 2.062 ha und addieren sich durch die kommunalen Flächen auf 2.819 ha. 

 

Sie teilt mit, die FNP-Änderung der Stadt Brakel werde nach Genehmigung durch die Bezirksregierung, welche am 14. Dezember 2023 automatisch bei Nichtbeanstandung (Genehmigungsfiktion) eintrete, durch die ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig. Die Bekanntmachung der Genehmigung müsse spätestens bis zum 31.01.2024 erfolgt sein.

 

Bürgermeister Temme betont, ein sachlicher Teil-Regionalplanentwurf zur Windkraftnutzung müsse eine regionale Ausgewogenheit voraussetzen. Die in der Entwurfsübersicht der Bezirksregierung dargestellten Zahlen lassen daran allerdings zweifeln. Der Bürgermeister zitiert anschließend die entsprechende Einschätzung des Rechtsbeistandes: „Es bleibt also dabei, dass jede Kommune ihren eigenen Weg finden muss, was letztlich nicht nur eine rechtliche, sondern eine originär kommunalpolitische Entscheidung ist.“

 

Bürgermeister Temme stellt klar heraus, die Stadt Brakel habe ihre Hausaufgaben gemacht und über Monate detailliert ausgearbeitet. Er warnt eindringlich davor, die Sache nun erneut neu aufzurollen.

 

Ratsherr Heilemann betont, in Sachen Windkraftplanung hätten immer alle Parteien an einem Strang gezogen, die Beschlüsse seien immer einstimmig gewesen. Hier sollte daher auch weiterhin Einigkeit bestehen und die gesetzten Ziele parteiübergreifend weiterverfolgt werden.

 

Ratsherr Steinhage ist es in diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig, den Investoren, die bereits in Vorleistung getreten seien, eine Planungssicherheit zu bieten.

 

Bürgermeister Temme verdeutlicht, die Stadt Brakel habe durch die Flächenausweisungen in jedem Fall „Pro Windkraft“ geplant.

 

Ratsherr Koppi vertraut ebenfalls in die bereits erfolgten städtischen Planungen und empfiehlt, auch weiterhin an diesen festzuhalten. Er stellt die Frage in den Raum, was wäre, wenn die Regionalplanung zur Sache womöglich nicht zum Zuge käme und Brakel auf die eigene Planung verzichtet hätte - man stünde dann „mit leeren Händen“ und ohne jede Steuerungsmöglichkeit zur Windkraft da.

 

Kenntnisnahme:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Rat der Stadt Brakel, der am Donnerstag, 14.12.2023 tagt.