Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfbericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, vom XX.XX.2021

 

2.           

In die Prüfung des Jahresabschlusses sind Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO.NRW einbezogen worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt diesen hierzu von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, gefertigten Prüfungsbericht vom XX.XX.2021

 

3.           

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel:

 

a)            die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 vom 20.12.2022,

b)            die Zuführung des Jahresüberschusses von 1.294.198,30 € in die Ausgleichsrücklage und

c)            die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.

 

 


Die Ausschussvorsitzende Wellsow führt kurz in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Herrn Hengelbrock.

 

Herr Hengelbrock geht zunächst auf die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses 2021 in Form von Eigenkapital, Bilanzsumme und Jahresergebnis ein. Anschließend werden die einzelnen Positionen der Aktivseite der Bilanz erläutert.

 

Zum Anlagevermögen ergibt sich von Ratsherrn Heilemann die Nachfrage, inwiefern das Gutachten zum Waldvermögen bereits erstellt ist. Herr Schlenhardt erläutert, dass dieses zum Jahresbeginn fertiggestellt sein sollte.

 

Anschließend werden die Positionen der Passivseite beleuchtet, wobei Herr Hengelbrock insbesondere auf die Ausgleichsrücklage, die Pensionsrückstellungen sowie die Verbindlichkeiten eingeht. 

 

Im Rahmen der Ergebnisrechnung geht Herr Hengelbrock anschließend intensiv auf die „coronabedingten Belastungen“ ein, welche als außerordentlicher Ertrag eine Besonderheit des Jahresabschlusses darstellen.

Weiterhin weist er darauf hin, dass die bisher im Kommunalunternehmen KUBRA vereinnahmten Fördergelder der Maßnahme „Kirchplatz Brakel“ mit Abschluss der Maßnahme im Jahr 2022 in den städtischen Haushalt transferiert werden müssten. Eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2021 habe dieser Vorgang aber nicht.

 

Ratsherr Giefers bittet um Erläuterung, wie es zu einer Abnahme bei der Grundsteuer B kommen könne. Dies solle im Anschluss an die Sitzung geklärt werden.

 

Bezugnehmend auf die abgelaufenen Jahre seit der Einführung des NKF weist Ratsherr Heilemann auf die stets besser ausfallenden Jahresergebnisse hin. Diesbezüglich erläutert Herr Schlenhardt die individuellen Schwierigkeiten im Rahmen der Haushaltsplanung, insbesondere beim Gewerbesteueraufkommen. Herr Hengelbrock bestätigt, dass die Stadt Brakel mit ihrer Ausgleichsrücklage im interkommunalen Vergleich sehr gut dastehe. Die Frage von Ratsherrn Heilemann bezüglich der Bürgschaft für das Darlehen an die WWE beantwortet Herr Schlenhardt dahingehend, dass diese Mittel durch den Eigenbetrieb zur Verfügung gestellt worden seien und deshalb nicht im städtischen Abschluss aufgeführt sind.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger bittet um Nennung der mit dem Betrieb des Impfzentrums einhergehenden Erträge vom Kreis Höxter, welche sich auf insgesamt ca. 200 T€ belaufen.

 

Abschließend regt Ratsherr Giefers die Prüfung einer Neubewertung des Ackerlandes an, um hier eventuelle Wertsteigerungen feststellen zu können.

 

Herr Hengelbrock gibt abschließend den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON ab.

 

Die Ausschussvorsitzende Wellsow dankt Herrn Hengelbrock für seinen aufschlussreichen Bericht zum Jahresabschluss und bittet den Ausschuss abschließend um Abstimmung zum Tagesordnungspunkt gemäß Beschlussvorschlag.