Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt bei 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen mehrheitlich, dem Rat der Stadt Brakel zu beschließen, die der Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2023 zu erlassen.

 

 


Bürgermeister Temme erläutert, dass das Landeskabinett im Jahr 2023 die Anhebung der fiktiven Hebesätze geplant habe. Sollte die Stadt Brakel diesbezüglich ihre Hebesätze entsprechend nicht anpassen, würden die Stadt bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen vom Land NRW so behandelt, als habe sie Steuereinnahmen unter Herzanziehung der fiktiven Hebesätze. Dies bedeute im Endeffekt, dass der Stadt Brakel 72.000 € mehr angerechnet würden. Insofern empfehle er die Anhebung der Grundsteuer B von 479 auf 493 v. H. anzupassen.

 

Den Vorschlag seitens der Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger auf eine Erhöhung der Gewerbesteuer sieht Bürgermeister Temme eher kontraproduktiv. Außerdem sei der Satz bei der Stadt Brakel bereits etwas höher angesetzt als der fiktive Hebesatz.

 

Ratsherr Multhaupt erläutert, dass die SPD-Fraktion sich diesbezüglich enthalten werde, wie in den vorausgegangenen Jahren bereits auch. Die Gründe der Verwaltung hinsichtlich Versendung doppelter Bescheide könne er zwar nachvollziehen, aber er sehe die Entscheidung über eine Anhebung an den fiktiven Hebesatz erst mit der Verabschiedung des Haushaltes 2023. Außerdem werden die Bürgerinnen und Bürgern durch die neue Berechnung der Grundsteuer schon mehr belastet.

 

Dies sieht Ratsherr Stieren-Knoke seitens der Fraktion Liste Zukunft ebenfalls so. Man könne die Grundsteuer auch noch im nächsten Jahr anpassen, falls notwendig.

 

Ratsherr Hanisch erklärt seitens der CDU-Fraktion, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.