Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.           

Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfbericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, vom XX.XX.2021

 

2.           

In die Prüfung des Jahresabschlusses sind Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO.NRW einbezogen worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt diesen hierzu von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, gefertigten Prüfungsbericht vom XX.XX.2021

 

3.           

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat:

 

a)            die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 vom 10.12.2021,

b)            die Zuführung des Jahresüberschusses von 1.128.015,45 € in die Ausgleichsrücklage und

c)            die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.

 

 


Die Ausschussvorsitzende Wellsow führt aus, dass das Abschlussjahr 2020 ein positives Ergebnis bereithalte, welches durch nicht vorhersehbare Geschäftsvorfälle wie die vorzeitige Auflösung von Pensionsverpflichtungen, die Erstattung der coronabedingten Gewerbesteuerausfälle sowie die jahresübergreifend eingegangenen Zuschüsse aus dem Breitbandausbau zu begründen ist.

 

Anschließend erteilt Sie Herrn Hengelbrock das Wort, welcher anhand einer Präsentation die Prüfergebnisse zu Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung aus Sicht der INTECON GmbH darlegt. Zur Bilanz weist Herr Hengelbrock zu Beginn auf eine formelle Beanstandung hin, welche die Darstellungsweise in Form des „Einrückens“ der Bilanzpositionen beträfe, sich aber durch die Nutzung der neuen Finanzsoftware ab dem Abschlussjahr 2022 erledigt haben werde. Weiterhin geht er auf die neue Bilanzposition „Gemeindliche Leistungsfähigkeit COVID-19“ sowie der Verrechnung von Anlagenabgängen mit der allgemeinen Rücklage ein. Im Anschluss werden die einzelnen Positionen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und deren Abweichungen zu den Haushaltsansätzen erläutert. Besondere Beachtung finden hier z.B. die Positionen „Verbindlichkeiten aus Gute Schule 2020“, der „coronabedingte außerordentliche Ertrag“ sowie die erhöhten Abschreibungen aufgrund vieler Direktabschreibungen aus den Beschaffungen zur Digitalisierung.

 

Die wesentlichen Geschäftsvorfälle des Jahres 2020, welche zu dem Jahresüberschuss in Höhe von 1,13 Mio. € geführt haben werden ausführlich benannt, so dass Herr Hengelbrock abschließend den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON abgibt.

 

Die Ausschussvorsitzende Wellsow dankt Herrn Hengelbrock für seine Ausführungen.

 

Auf Nachfrage von Bürgermeister Temme erläutert Herr Hengelbrock die gesunkene Eigenkapitalquote und weist abschließend auf die im interkommunalen Vergleich stabile finanzielle Lage der Stadt Brakel mit einer gut gefüllten Ausgleichsrücklage hin.

 

Ausschussmitglied Multhaupt erkundigt sich nach der Verbuchung eventueller Vermögenabgänge aus der anstehenden Neubewertung des Waldvermögens. Herr Hengelbrock kann hierzu keine abschließende Aussage treffen, hofft aber, dass diese Abwertungen nicht gegen die Ausgleichsrücklage gebucht werden müssen. Unter Umständen stünden hier gesetzliche Änderungen an, welche eine Verbuchung außerhalb des Jahresergebnisses gegen die allgemeine Rücklage ermöglichen könnten. Weiterhin erfolgen kurze Ausführungen zur Entwicklung des Versorgungsfonds der Pensionsrückstellungen.

 

Abschließend weist die Ausschussvorsitzende Wellsow auf die neu eingeführte Verpflichtung des Ausschusses hin, dem Rat gegenüber eine schriftliche Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses zu geben. Der Ausschuss spricht sich anschließend dafür aus, sich den Ausführungen der in der Anlage befindlichen Stellungnahme anzuschließen.

 

Ausschussvorsitzende Wellsow bedankt sich im Anschluss bei Herrn Hengelbrock für die umfangreichen Ausführungen und bittet den Ausschuss um Abstimmung über den Jahresabschluss 2020 gemäß Beschlussvorschlag.