Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Brakel stimmt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Gründung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- € durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH zu. Der Anteil der Energieservice Westfalen Weser GmbH am Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 100 %.

 

  1. Der Rat der Stadt Brakel stimmt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Gründung der Mindener Energiewende GmbH & Co. KG zu. An der Gesellschaft beteiligt sind mit einem festen Kapitalanteil von 50.000,- € (entspricht 100 % der Anteile am Festkapital) die Energieservice Westfalen Weser GmbH als Kommanditistin sowie die Mindener Energiewende Verwaltung GmbH als Komplementärin ohne Beteiligung am Festkapital der Gesellschaft.

 

  1. Der Rat der Stadt Brakel stimmt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile an der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH an die Mindener Energiewende GmbH & Co. KG und der damit einhergehenden Änderung der Satzung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Brakel stimmt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Übertragung des Wärmegeschäfts Minden von der Energieservice Westfalen Weser GmbH auf die Mindener Energiewende GmbH & Co. KG zu.

 

  1. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrages Mindener Energiewende GmbH & Co. KG oder der Satzung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

 

  1. Sofern die Gesellschaft „Mindener Energiewende“ nicht wie zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung beabsichtigt als GmbH & Co. KG, sondern in der Rechtsform einer GmbH gegründet werden soll, stimmt der Rat der Stadt Brakel mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – bereits jetzt der Gründung der Mindener Energiewende GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- € durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH sowie den Beschlussgegenständen unter obiger Ziff. 4 und Ziff. 5 entsprechend für die Rechtsform der GmbH zu.

 

  1. Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Energieservice Westfalen Weser GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsleitung der Energieservice Westfalen Weser GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen, insbesondere die Gesellschaftsverträge abzuschließen.

 


Bürgermeister Temme führt aus, dass seitens des Haupt- und Finanzausschusses in dessen Sitzung am 07.09.2021 beschlossen wurde Beratungen und Beschlussfassungen zur Beteiligung an der WWE sowie der EAM künftig ohne Vorberatung im Ausschuss direkt durch den Rat erfolgen zu lassen. Die Beschlussempfehlung zu diesem TOP erfolgte mehrheitlich bei einer Gegenstimme.

 

Ferner teilt er mit, dass er den Geschäftsführer der Westfalen-Weser-Energie, Jürgen Noch, zu einer der nächsten Sitzungen einladen wird, der das wachsende und gesunde Unternehmen einmal persönlich vorstellen könne.