Sitzung: 16.09.2021 Rat
Beschluss: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen beschlossen
Vorlage: 0285/2020-2025
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Brakel
stimmt mehrheitlich bei zwei
Gegenstimmen – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die
Kommunalaufsicht – der Gründung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH
mit einem Stammkapital von 25.000,- € durch die Energieservice Westfalen
Weser GmbH zu. Der Anteil der Energieservice Westfalen Weser GmbH am
Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 100 %.
- Der Rat der Stadt Brakel
stimmt mehrheitlich bei zwei
Gegenstimmen – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die
Kommunalaufsicht – der Gründung der Mindener Energiewende GmbH & Co.
KG zu. An der Gesellschaft beteiligt sind mit einem festen Kapitalanteil
von 50.000,- € (entspricht 100 % der Anteile am Festkapital) die
Energieservice Westfalen Weser GmbH als Kommanditistin sowie die Mindener
Energiewende Verwaltung GmbH als Komplementärin ohne Beteiligung am
Festkapital der Gesellschaft.
- Der Rat der Stadt Brakel
stimmt mehrheitlich bei zwei
Gegenstimmen – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die
Kommunalaufsicht – der Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile an der
Mindener Energiewende Verwaltung GmbH durch die Energieservice Westfalen
Weser GmbH an die Mindener Energiewende GmbH & Co. KG und der damit
einhergehenden Änderung der Satzung der Mindener Energiewende Verwaltung
GmbH zu.
- Der Rat der Stadt Brakel
stimmt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen
– vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der
Übertragung des Wärmegeschäfts Minden von der Energieservice Westfalen
Weser GmbH auf die Mindener Energiewende GmbH & Co. KG zu.
- Falls sich aufgrund
rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde
oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des
Gesellschaftsvertrages Mindener Energiewende GmbH & Co. KG oder der
Satzung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH als notwendig erweisen,
erklärt sich der Rat der Stadt Brakel mehrheitlich
bei zwei Gegenstimmen damit einverstanden, sofern hierdurch der
wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung nicht
verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.
- Sofern die Gesellschaft
„Mindener Energiewende“ nicht wie zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung
beabsichtigt als GmbH & Co. KG, sondern in der Rechtsform einer GmbH
gegründet werden soll, stimmt der Rat der Stadt Brakel mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen
–vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – bereits
jetzt der Gründung der Mindener Energiewende GmbH mit einem Stammkapital
von 25.000,- € durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH sowie den
Beschlussgegenständen unter obiger Ziff. 4 und Ziff. 5 entsprechend für
die Rechtsform der GmbH zu.
- Der Vertreter der Stadt
Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH
& Co. KG wird mehrheitlich bei
zwei Gegenstimmen bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsleitung
der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu
beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Energieservice Westfalen
Weser GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse
zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsleitung der Energieservice
Westfalen Weser GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür
notwendigen Schritte umzusetzen, insbesondere die Gesellschaftsverträge
abzuschließen.
Bürgermeister Temme führt aus, dass seitens des Haupt- und Finanzausschusses in dessen Sitzung am 07.09.2021 beschlossen wurde Beratungen und Beschlussfassungen zur Beteiligung an der WWE sowie der EAM künftig ohne Vorberatung im Ausschuss direkt durch den Rat erfolgen zu lassen. Die Beschlussempfehlung zu diesem TOP erfolgte mehrheitlich bei einer Gegenstimme.
Ferner teilt er mit, dass er den Geschäftsführer der Westfalen-Weser-Energie, Jürgen Noch, zu einer der nächsten Sitzungen einladen wird, der das wachsende und gesunde Unternehmen einmal persönlich vorstellen könne.