Sitzung: 07.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: 0285/2020-2025
Beschluss:
1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat der
Stadt Brakel – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die
Kommunalaufsicht – der Gründung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH
mit einem Stammkapital von 25.000,- € durch die Energieservice Westfalen
Weser GmbH zu. Der Anteil der Energieservice Westfalen Weser GmbH am
Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 100 %.
2.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat der
Stadt Brakel – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die
Kommunalaufsicht – der Gründung der Mindener Energiewende
GmbH & Co. KG zu. An der Gesellschaft beteiligt sind mit
einem festen Kapitalanteil von 50.000,- € (entspricht 100 % der Anteile
am Festkapital) die Energieservice Westfalen Weser GmbH als Kommanditistin
sowie die Mindener Energiewende Verwaltung GmbH als Komplementärin ohne
Beteiligung am Festkapital der Gesellschaft.
3.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat der
Stadt Brakel –vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die
Kommunalaufsicht – der Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile an der
Mindener Energiewende Verwaltung GmbH durch die Energieservice Westfalen Weser
GmbH an die Mindener Energiewende GmbH & Co. KG und der
damit einhergehenden Änderung der Satzung der Mindener Energiewende Verwaltung
GmbH zu.
4.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat der
Stadt Brakel – der Übertragung des Wärmegeschäfts Minden von der
Energieservice Westfalen Weser GmbH auf die Mindener Energiewende
GmbH & Co. KG zu.
5.
Falls
sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die
Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen
Änderungen des Gesellschaftsvertrages Mindener Energiewende
GmbH & Co. KG oder der Satzung der Mindener Energiewende
Verwaltung GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Brakel bei einer Gegenstimme mehrheitlich damit einverstanden, sofern hierdurch der
wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung nicht verändert
wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.
6.
Sofern
die Gesellschaft „Mindener Energiewende“ nicht wie zum Zeitpunkt dieser
Beschlussfassung beabsichtigt als GmbH & Co. KG, sondern in
der Rechtsform einer GmbH gegründet werden soll, stimmt der Haupt- und
Finanzausschuss bei einer Gegenstimme mehrheitlich als
Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Brakel – vorbehaltlich der
Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – bereits jetzt der Gründung
der Mindener Energiewende GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- € durch
die Energieservice Westfalen Weser GmbH sowie den Beschlussgegenständen unter
obiger Ziff. 4 und Ziff. 5 entsprechend für die Rechtsform der GmbH
zu.
7.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Rat der
Stadt Brakel:
Der Vertreter der Stadt
Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie
GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die
Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG
zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der
Energieservice Westfalen Weser GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen
Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsleitung der
Energieservice Westfalen Weser GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die
hierfür notwendigen Schritte umzusetzen, insbesondere die Gesellschaftsverträge
abzuschließen.
Bürgermeister
Hermann Temme gibt den Mitgliedern
nochmals einen kurzen Einblick in den Sachverhalt. Die Stadt Brakel sei
unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und
damit mittelbar an der Energieservice Westfalen Weser GmbH (100%ige
Tochtergesellschaft der WWE) beteiligt.
Die
ESW strebe nun zusammen mit der Mindener Stadtwerke GmbH eine Kooperation zur
Wärmeversorgung der Stadt Minden über die zu gründende Gesellschaft mit dem
Arbeitstitel „Mindener Energiewende GmbH & Co. KG“ an.
Bürgermeister
Temme regt in diesem Zusammenhang
an, den Geschäftsführer der Westfalen-Weser-Energie, Jürgen Noch, zu einer der
nächsten Sitzungen einzuladen, der das wachsende und gesunde Unternehmen
vorstellen könne.
Da
sich keine weiteren Fragen ergeben, stimmt der Ausschuss wie folgt ab: