Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig:
a) die
Prioritätenliste entsprechend der Anlage zu ändern und
b) für die
nachstehend aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2021 einen
Zuschussantrag zu stellen:
Einzelmaßnahme |
Zuwendungsfähige Ausgaben |
Zuwendung (65 %,
max. Fördersumme 250.000,00 €) |
Eigenanteil (35
%) |
Umgestaltung des Dorfplatzes in
Frohnhausen |
200.640,00 € |
130.416,00 € |
70.224,00 € |
Sanierung der Bürgerhalle Gehrden |
400.000,00 € |
250.000,00 € |
150.000,00 € |
Dorfgerechter Umbau des südwestlichen
Teilbereiches der Straße „Lange Straße“ in Hembsen |
248.000,00 € |
161.200,00 € |
86.800,00 € |
Gesamt |
848.640,00 € |
541.616,00 € |
307.024,00 € |
StBR
Groppe erklärt, das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) habe die
Fördergrundsätze „Dorferneuerung 2021“ veröffentlicht. Diese zielen auf die
nachhaltige und langfristige Sicherung und Entwicklung der dörflichen bzw. ortsteilspezifischen
Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume
ab.
Die
„Umgestaltung des Dorfplatzes in Frohnhausen“ ist in 2020 für eine Förderung
aus der Dorferneuerung angemeldet worden aber nicht gefördert worden. Die
Maßnahme soll weiterhin in der Prioritätenliste verbleiben und in 2021 erneut
angemeldet werden. Als eine neue Einzelmaßnahme soll die „Sanierung der
Bürgerhalle Gehrden“ in die Prioritätenliste aufgenommen werden. Der
Bezirksausschuss Gehrden habe am 20.05.2020 einstimmig beschlossen, die
Bürgerhalle zur Förderung anzumelden. Aus den umfangreichen Maßnahmen an der
Bürgerhalle soll ein Förderpaket in Höhe von 400.000 € (Höchstgrenze der
Förderung 250.000 €) in Absprache mit dem Betreiberverein geschnürt werden.
Des
Weiteren soll auch der „Dorfgerechte Umbau des südwestlichen Teilbereiches der
Straße „Lange Straße“ in Hembsen“ in die Prioritätenliste aufgenommen werden.
Der Kreis Höxter beabsichtige die Fahrbahndecke der K50 im Bereich von der
Ortseinfahrt (aus Brakel kommend) bis zur Straße „Marienlinde“ im Jahr 2021 zu
erneuern, so dass in diesem Zuge auch eine dorfgerechte Umgestaltung der
Seitenbereiche vorgenommen werden könnte.