Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, den vorgestellten Planvorentwurf des Bebauungsplans Nr. 36 „Bohenkamp“ in der Kernstadt Brakel für das weitere Verfahren vorzusehen.

 


 

Vor Eintritt in die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erklären die Ratsherren Koppi und Koch ihre Befangenheit und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

StBR Groppe führt kurz in den Sachverhalt ein und erteilt anschließend Herrn Engel vom Kreis Höxter das Wort, der den angefertigten Vorentwurf vorstellt.

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes sei die Realisierung einer modernen Wohnanlage durch die Investorengemeinschaft, die Innenentwicklung, die Planungsrechtliche Absicherung der vorhandenen Bebauung, die Schaffung von zusätzlichen überbaubaren Grundstückflächen durch eine Änderung des B-Plans Nr. 3a sowie die Schaffung einer gesicherten Erschließung.

Zum weiteren vereinfachten Verfahren teilt Herr Engel mit, dass eine frühzeitige Bürgerbeteiligung (geplant am 24.08.2020 in der Aula der Gesamtschule), Behördenbeteiligung und zeitgleiche Offenlegung (1 Monat), der Satzungsbeschluss und die öffentliche Bekanntmachung (Inkrafttreten) nach § 13 des Baugesetzbuches erfolgen werde. Er geht anschließend auf das bestehende Planungsrecht ein und präsentiert den Städtebaulichen Entwurf. Abschließend stellt sich Herr Engel den Fragen der anwesenden Mitglieder.

 

Zur Anmerkung des Ratsherrn Menke teilt er mit, dass auf den vorgesehenen Wendehammer nicht verzichtet werden könne, da Rettungs- und Müllfahrzeugen in einer Stichstraße dieser Länge eine Wendemöglichkeit vorzuhalten sei.

 

Im Ausschuss besteht große Unsicherheit aufgrund des bereits vor einigen Jahren erstellten Gutachtens, welches einer Bebauung in diesem Bereich entgegenstehe. Es soll keine zusätzliche Belastung des Siechenbaches riskiert werden, die vorgebrachten Bedenken der Anwohner sollen ernst genommen werden.

 

Michael Engel stellt klar, dass es sich hier um eine gutachterliche Stellungnahme handele, die vor ca. 20 Jahren erfolgte und auf der Begehung/Beurteilung/Auswertung der Verhältnisse angrenzender Grundstücke basiere, daher könne lediglich von einer Annahme der Werte für den entscheidenden Bereich ausgegangen werden.

 

Das seitens der Investoren in Auftrag gegebene Gutachten basiere hingegen auf Bohrungen und Schürfungen direkt auf dem betroffenen Grundstück und komme zu dem Ergebnis, dass eine Versickerung ohne zusätzliche Belastung des Siechenbaches möglich sei. Durch die geplanten Rigolen könne sogar eine Entlastung erreicht werden, da das Wasser gezielt abgeleitet werde und nicht mehr unkontrolliert in den Bach gelange.

 

Ratsherr Wulff zweifelt die Wirksamkeit der Rigolen allerdings bei Starkregen und einem Anstieg des Grundwasserspiegels an. Herr Engel teilt daraufhin mit, der Gutachter sei bei Bohrungen bis zu 3 Metern Tiefe nicht auf Grundwasser gelangt.

Zur Anfrage des Ratsherrn Oeynhausen, in wie weit der Gutachter haftbar gemacht werden könne, erklärt Bürgermeister Temme, dass in einer derartigen zivilrechtlichen Angelegenheit der Geschädigte seine Ansprüche gegenüber dem Gutachter geltend machen muss.

 

Herr Engel gibt abschließend den Hinweis, der Bebauungsplan setze nun zunächst einen möglichen Rahmen für das geplante Vorhaben, weitere intensive Prüfungen zur möglichen Realisierung folgen dann in weiteren Schritten.

Zudem werde der Gutachter die vorliegenden Ergebnisse In der anstehenden Beteiligung der Bürger plausibel und detailliert vorstellen. Die Bevölkerung habe dann die Möglichkeit, eventuelle Bedenken vorbringen.

Herr Engel weist nochmals darauf hin, dass der Kreis Höxter nur nach expliziter und detaillierter Prüfung eine Baugenehmigung erteilen werde.

 

Ratsherr Oeynhausen hätte sich bereits zur heutigen Sitzung Zahlen des Gutachters gewünscht, um die Unbedenklichkeit plausibel nachvollziehen zu können. StBR Groppe erläutert, die Zahlen werden in jedem Fall zum Termin der Bürgerbeteiligung vorgelegt. Auf weitere Nachfrage sagt er zu, diese auch bereits im Vorfeld an die Mitglieder weiterleiten zu können.

 

Bürgermeister Temme merkt abschließend an, dieses Vorhaben sollte in jedem Fall Unterstützung finden, da es Brakel städtebaulich sehr weit voranbringt. Er nimmt die Bedenken der Anwohner ebenfalls ernst, verweist in diesem Zusammenhang aber auch auf die Beteiligung der Bevölkerung am 24.08., hier werden alle offenen Fragen geklärt werden. Er bittet zu bedenken, dass bei einem derartigen Projekt auch die öffentlichen Belange eine große Rolle spielen.