Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, den vorgestellten
Planvorentwurf des Bebauungsplans Nr. 36 „Bohenkamp“ in der Kernstadt Brakel für das
weitere Verfahren vorzusehen.
Vor Eintritt in die Beratung zu diesem
Tagesordnungspunkt erklären die Ratsherren Koppi
und Koch ihre Befangenheit und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht
teil.
StBR Groppe führt kurz in den Sachverhalt ein und erteilt anschließend
Herrn Engel vom Kreis Höxter das
Wort, der den angefertigten Vorentwurf vorstellt.
Anlass für die Aufstellung
des Bebauungsplanes sei die Realisierung einer modernen Wohnanlage durch die
Investorengemeinschaft, die Innenentwicklung, die Planungsrechtliche Absicherung
der vorhandenen Bebauung, die Schaffung von zusätzlichen überbaubaren
Grundstückflächen durch eine Änderung des B-Plans Nr. 3a sowie die Schaffung
einer gesicherten Erschließung.
Zum weiteren vereinfachten
Verfahren teilt Herr Engel mit, dass
eine frühzeitige Bürgerbeteiligung (geplant am 24.08.2020 in der Aula der
Gesamtschule), Behördenbeteiligung und zeitgleiche Offenlegung (1 Monat), der
Satzungsbeschluss und die öffentliche Bekanntmachung (Inkrafttreten) nach § 13
des Baugesetzbuches erfolgen werde. Er geht anschließend auf das bestehende
Planungsrecht ein und präsentiert den Städtebaulichen Entwurf. Abschließend
stellt sich Herr Engel den Fragen
der anwesenden Mitglieder.
Zur Anmerkung des Ratsherrn Menke teilt er mit, dass auf den
vorgesehenen Wendehammer nicht verzichtet werden könne, da Rettungs- und
Müllfahrzeugen in einer Stichstraße dieser Länge eine Wendemöglichkeit
vorzuhalten sei.
Im Ausschuss besteht große
Unsicherheit aufgrund des bereits vor einigen Jahren erstellten Gutachtens, welches
einer Bebauung in diesem Bereich entgegenstehe. Es soll keine zusätzliche
Belastung des Siechenbaches riskiert werden, die vorgebrachten Bedenken der
Anwohner sollen ernst genommen werden.
Michael Engel stellt klar, dass es sich hier um eine gutachterliche
Stellungnahme handele, die vor ca. 20 Jahren erfolgte und auf der
Begehung/Beurteilung/Auswertung der Verhältnisse angrenzender Grundstücke
basiere, daher könne lediglich von einer Annahme der Werte für den
entscheidenden Bereich ausgegangen werden.
Das seitens der Investoren
in Auftrag gegebene Gutachten basiere hingegen auf Bohrungen und Schürfungen
direkt auf dem betroffenen Grundstück und komme zu dem Ergebnis, dass eine
Versickerung ohne zusätzliche Belastung des Siechenbaches möglich sei. Durch
die geplanten Rigolen könne sogar eine Entlastung erreicht werden, da das
Wasser gezielt abgeleitet werde und nicht mehr unkontrolliert in den Bach
gelange.
Ratsherr Wulff zweifelt die Wirksamkeit der
Rigolen allerdings bei Starkregen und einem Anstieg des Grundwasserspiegels an.
Herr Engel teilt daraufhin mit, der
Gutachter sei bei Bohrungen bis zu 3 Metern Tiefe nicht auf Grundwasser
gelangt.
Zur Anfrage des Ratsherrn Oeynhausen, in wie weit der Gutachter
haftbar gemacht werden könne, erklärt Bürgermeister Temme, dass in einer derartigen zivilrechtlichen Angelegenheit der
Geschädigte seine Ansprüche gegenüber dem Gutachter geltend machen muss.
Herr Engel gibt abschließend den Hinweis, der Bebauungsplan setze nun
zunächst einen möglichen Rahmen für das geplante Vorhaben, weitere intensive
Prüfungen zur möglichen Realisierung folgen dann in weiteren Schritten.
Zudem werde der Gutachter
die vorliegenden Ergebnisse In der anstehenden Beteiligung der Bürger plausibel
und detailliert vorstellen. Die Bevölkerung habe dann die Möglichkeit,
eventuelle Bedenken vorbringen.
Herr Engel weist nochmals darauf hin, dass der Kreis Höxter nur nach
expliziter und detaillierter Prüfung eine Baugenehmigung erteilen werde.
Ratsherr Oeynhausen hätte sich bereits zur heutigen
Sitzung Zahlen des Gutachters gewünscht, um die Unbedenklichkeit plausibel
nachvollziehen zu können. StBR Groppe
erläutert, die Zahlen werden in jedem Fall zum Termin der Bürgerbeteiligung
vorgelegt. Auf weitere Nachfrage sagt er zu, diese auch bereits im Vorfeld an
die Mitglieder weiterleiten zu können.
Bürgermeister Temme merkt abschließend an, dieses
Vorhaben sollte in jedem Fall Unterstützung finden, da es Brakel städtebaulich
sehr weit voranbringt. Er nimmt die Bedenken der Anwohner ebenfalls ernst,
verweist in diesem Zusammenhang aber auch auf die Beteiligung der Bevölkerung
am 24.08., hier werden alle offenen Fragen geklärt werden. Er bittet zu
bedenken, dass bei einem derartigen Projekt auch die öffentlichen Belange eine
große Rolle spielen.