Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel die im Entwurf vorliegende II. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017 zu beschließen.

 


Der Vorsitzende erläutert, dass durch die umfangreichen Investitionen im Bereich der Wasserversorgung eine Gebührenerhöhung notwendig sei. Aus diesem Grund habe die Steuerberatungsgesellschaft Accura-Janos eine Neukalkulation der Gebühren für den Zeitraum 2020-2023 vorgenommen, zu der als Basis das Abschlussjahr 2018 diente.

 

Herr Hengelbrock stellt im Anschluss die Grundsätze einer Gebührenkalkulation vor. Insgesamt sei eine Summe von 1,39 Mio. € über die Trinkwassergebühr zu finanzieren.

 

Die Frage des Ratsherrn Multhaupt nach der kalkulatorischen Verzinsung beantwortet Herr Hengelbrock dahingehend, dass durchschnittlich ein kalkulatorischer Zins in Höhe von ca. 3% in die Kalkulation einfließen würde.