Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Abschlusses des Wirtschaftsjahres 2018 des Versorgungsunternehmens der Stadt Brakel (VUBRA) wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt einstimmig der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2018 zu.

 

Ferner wird dem Rat folgendes empfohlen:

 

a)       Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 8.773.425,05 € und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 werden festgestellt.

 

b)      Der Jahresfehlbetrag wird auf insgesamt 307.938,79 € festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen.             
Die einzelnen Spartenergebnisse werden dabei wie folgt auf neue Rechnung vorgetragen:        
-Wasser- und Stromversorgung, Jahresüberschuss = 99.114,09 €             
-Beteiligungen, Jahresüberschuss = 118.937,75 €            
-Bäder, Jahresfehlbetrag = 525.990,63 €

 


Herr Hengelbrock berichtet über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Auch das Versorgungsunternehmen VUBRA weise im Jahresvergleich ein gestiegenes Anlagevermögen aus. Das Eigenkapital sei hier allerdings, aufgrund der Abschreibung auf die Finanzanlage VUBRA, rückläufig. Im Vergleich sei das Versorgungsunternehmen mit einem relativ geringen Eigenkapital ausgestattet. Auch im Jahresabschluss 2018 sei die goldene Bilanzregel nicht erfüllt worden.

 

Im Gesamtbetrieb liegt das Gesamtergebnis bei einem Defizit von -308.000 €, wobei die Sparten Beteiligung und Versorgung weiterhin Überschüsse erwirtschaften, jedoch vom defizitären Bäderbetrag überlagert würden. Die Beteiligung an der WWE weise weiterhin Überschüsse aus, in denen die Tilgung des Fremdkapitals bereits einbezogen sei.

 

Abschließend hält Herr Hengelbrock fest, dass weiterhin steigende Verluste im Bäderbereich zu verzeichnen seien und die wirtschaftliche Situation eine Wassergebührenanpassung erforderlich mache. Weitere Informationen zu den einzelnen Sparten ergehen aus der Präsentation (Anlage 2).

 

Die Ratsherren Menke und Disse mahnen an, die Verluste der Bäder zukünftig im Auge behalten zu müssen.

Bürgermeister Temme macht diesbezüglich deutlich, dass für einen kostendeckenden Bäderbetrieb ein Eintrittsentgelt in Höhe von 27,00 € pro Besuch genommen werden müsse und betont, dass die Bäderlandschaft in Brakel ein wichtiger Standortfaktor und Baustein der Daseinsvorsorge sei.

 

StAR Schlenhardt erläutert, dass die Abschreibungen momentan tendenziell durch die Neuinvestitionen steigen würden. Ab dem Jahr 2023 allerdings, sei ein positiver Effekt erkennbar, da ein erheblicher Teil des Hallenbadgebäudes aufgrund des Alters aus der Abschreibung entfalle.

 

Bürgermeister Temme hinterfragt, wie die dauerhaften Verluste in Zukunft aufgefangen werden können. Hierzu erklärt Herr Hengelbrock, dass zukünftig seitens der Stadt Brakel eine höhere Eigenkapitalverstärkung erfolgen müsse. Dies sei bereits im kommenden Haushalt so eingeplant.