Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel wie folgt zu beschließen:

1.      
Der Rat der Stadt Brakel stimmt einer Beteiligung der Stadt Blomberg als neuem mittelbaren kommunalen Kommanditisten über die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH und der Gemeinde Hohnhorst als neuem unmittelbaren Kommanditisten an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG im Wege der Kapitalerhöhung von bis zu maximal 6,3 Mio. Euro zu.

2.    
Der Rat der Stadt Brakel stimmt der als Anlage 
1 beigefügten, für den Beitritt der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH und der Gemeinde Hohnhorst geänderten Fassung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG sowie der mit den Beteiligungen einhergehenden Änderung des Konsortialvertrages zu.

3.    
Der Rat der Stadt Brakel stimmt dem Erwerb eines Gesellschaftsanteils in Höhe von 49 % an der Blomberg Netz GmbH & Co. KG von der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH durch die Westfalen Weser Netz GmbH und damit einer mittelbaren Beteiligung an der Blomberg Netz Verwaltungsgesellschaft mbH zu.

4.    
Für den Fall, dass eine Beteiligung der Westfalen Weser Netz GmbH an der Blomberg Netz GmbH & Co. KG zeitlich vor der Änderung deren Gesellschaftsvertrages erfolgt, stimmt der Rat der Stadt Brakel der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Blomberg Netz GmbH & Co. KG auf die als Anlage 
2 beigefügte Fassung zu.

5.    
Der kommunale Vertreter der Stadt Brakel wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

1.    Aufnahme der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH und der Gemeinde Hohnhorst als neue Gesellschafter im Wege der Kapitalerhöhung um bis zu maximal 6,3 Mio. Euro;

2.       Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und des Konsortialvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, um die Aufnahme der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH und der Gemeinde Hohnhorst umzusetzen;

3.       Erwerb eines Gesellschaftsanteils in Höhe von 49 % an der Blomberg Netz GmbH & Co. KG durch die Westfalen Weser Netz GmbH von der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH;

4.       Änderung des Gesellschaftsvertrages der Blomberg Netz GmbH & Co. KG auf die in der Anlage 2 beiliegenden Fassung;

5.       Anweisung an die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, die für die Umsetzung der Vorhaben erforderlichen Schritte vorzunehmen, insbesondere die Geschäftsführung der WWN zu ermächtigen und zu beauftragen, die für den Anteilserwerb nötigen Handlungen vorzunehmen und die erforderlichen Verträge zu unterzeichnen.

 


Bürgermeister Temme verweist auf die Notwendigkeit dieser Beschlussfassung lt. Gemeindeordnung des Landes NRW. Ein Diskussionsbedarf ergab sich nicht.