Sitzung: 26.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 961/2014-2020
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat der Stadt Brakel stimmt einer Beteiligung der Stadt Blomberg als neuem
mittelbaren kommunalen Kommanditisten über die Blomberger Versorgungsbetriebe
GmbH und der Gemeinde Hohnhorst als neuem unmittelbaren Kommanditisten an der
Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG im Wege der Kapitalerhöhung von bis
zu maximal 6,3 Mio. Euro zu.
2.
Der Rat der Stadt Brakel stimmt der als Anlage 1 beigefügten, für den
Beitritt der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH und der Gemeinde Hohnhorst
geänderten Fassung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH
& Co. KG sowie der mit den Beteiligungen einhergehenden Änderung des
Konsortialvertrages zu.
3.
Der Rat der Stadt Brakel stimmt dem Erwerb eines Gesellschaftsanteils in Höhe
von 49 % an der Blomberg Netz GmbH & Co. KG von der Blomberger
Versorgungsbetriebe GmbH durch die Westfalen Weser Netz GmbH und damit einer
mittelbaren Beteiligung an der Blomberg Netz Verwaltungsgesellschaft mbH zu.
4.
Für den Fall, dass eine Beteiligung der Westfalen Weser Netz GmbH an der
Blomberg Netz GmbH & Co. KG zeitlich vor der Änderung deren
Gesellschaftsvertrages erfolgt, stimmt der Rat der Stadt Brakel der Änderung
des Gesellschaftsvertrages der Blomberg Netz GmbH & Co. KG auf die als
Anlage 2 beigefügte Fassung
zu.
5.
Der kommunale Vertreter der Stadt Brakel wird ermächtigt und beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG den
folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1.
Aufnahme
der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH und der Gemeinde Hohnhorst als neue
Gesellschafter im Wege der Kapitalerhöhung um bis zu maximal 6,3 Mio. Euro;
2.
Änderung
des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und
des Konsortialvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, um die
Aufnahme der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH und der Gemeinde Hohnhorst
umzusetzen;
3.
Erwerb
eines Gesellschaftsanteils in Höhe von 49 % an der Blomberg Netz GmbH
& Co. KG durch die Westfalen Weser Netz GmbH von der Blomberger
Versorgungsbetriebe GmbH;
4.
Änderung
des Gesellschaftsvertrages der Blomberg Netz GmbH & Co. KG auf die in der
Anlage 2 beiliegenden Fassung;
5.
Anweisung
an die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, die für
die Umsetzung der Vorhaben erforderlichen Schritte vorzunehmen, insbesondere
die Geschäftsführung der WWN zu ermächtigen und zu beauftragen, die für den
Anteilserwerb nötigen Handlungen vorzunehmen und die erforderlichen Verträge zu
unterzeichnen.
Bürgermeister Temme verweist auf die Notwendigkeit dieser Beschlussfassung lt. Gemeindeordnung des Landes NRW. Ein Diskussionsbedarf ergab sich nicht.