Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 2

 

VAng. Bohnenberg erläutert den Sachverhalt zu der vorliegenden Bauvoranfrage. Es handele sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); das Einvernehmen zum Vorhaben als sonstiges Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB könne seitens der Stadt Brakel nicht erteilt werden. Öffentliche Belange werden beeinträchtigt, da das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel widerspreche und sich darüber hinaus im Überschwemmungsgebiet der Nethe befinde.

 

Der Bezirksausschuss Erkeln habe bereits in der Angelegenheit beraten und sich mit 8 Enthaltungen und 1 Ja-Stimme ebenfalls dafür ausgesprochen, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt bei 2 Enthaltungen einstimmig, das Einvernehmen zur Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Bellerweg n.n., Brakel-Erkeln, als sonstiges Vorhaben im Außenbereich nicht zu erteilen.