VAng. Bohnenberg erläutert den Sachverhalt nochmals laut Vorlage, eine erneute Offenlegung
des Planentwurfs aufgrund beschlossener Änderungen zur Bebauungsplanung (geänderte maximale Gebäudehöhe von 10 m; geänderte
Baumassenzahl von 8,0 als Festsetzungen) nach einer Eigentümer-Stellungnahme
aus dem Plangebiet habe in der Zeit vom 14.10. bis 08.11.2019 einschließlich
stattgefunden.
Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung liegen nicht vor.
b. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig als Beschlussempfehlung für
den Rat den Bebauungsplan Nr. 12 „Gewerbegebiet“ im
Stadtbezirk Brakel-Gehrden gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt südöstlich der Ortschaft Gehrden, westlich der B 252, nördlich der Straße „Am Dalsterberg“ (L 953) und beidseitig der Straße „Gewerbegebiet“.
Er ist Teil der Gemarkung Gehrden und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 243, 242, 216, 267, 266, 306, 305, 282, 206, 260, 261, 336 tlw., 192 tlw., 246, 193, 221, 182, 312, 313, 329, 178, 328, 175, 174, 218, 248, 317 und 316.
Die zusammenfassende Erklärung wird nachfolgend zur Kenntnis genommen:
c. Zusammenfassende Erklärung
Gemäß gültigem Baugesetzbuch, § 10a Abs. 1, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“ den Bebauungsplan nach Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach- und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung.