Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich, für einen Zeitraum von zunächst 1 Jahr die Einrichtung einer „Stelle“ im Bereich des Stadtmarketings in Form eines „Quartiersmanagements“ durch ein externes Beratungsbüro zu beschließen.

 


StOI Kleinschmidt gibt einen detaillierten Überblick über den Sachverhalt. Die demographische Entwicklung und die damit verbundene strukturelle Veränderung wirke sich ebenfalls auf die Stadt- und Innenstadtentwicklung sowie die Wirtschaft und den Einzelhandel in Brakel aus.

Der Rat der Stadt Brakel habe daher beschlossen, die Weiterentwicklung des Stadtmarketings mit dem Ziel der Innenstadtsicherung fördern zu wollen. Neben verschiedenen Projektmaßnahmen wurde daher ebenfalls die „Einrichtung einer Stelle“ für das Stadtmarketing manifestiert.

 

Ziel dieser „Stelle“ sei die Initiierung, Fortentwicklung und Weiterverfolgung von Projekten und Maßnahmen des Stadtmarketings unter Beteiligung der relevanten Innenstadtakteure und Einbeziehung der Brakeler Bürgerinnen und Bürger.

 

Zur Frage, ob die „Stelle“ intern oder extern der Verwaltung besetzt werden sollte, zeigt StOI Kleinschmidt die Vorteile eines externen Quartiersmanagements auf, wodurch unmittelbar auf explizites Fachwissen mit Erfahrung und Expertise von „außen“ zurückgegriffen werden könne. Dieses sei als Baustein des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit insgesamt 60 % förderfähig. Entsprechende Bewilligungen der Bezirksregierung Detmold für einen Zeitraum von 2 Jahren lägen der Verwaltung bereits vor. Der Umfang der Dienstleistungen zum Quartiersmanagements sei mit 285 Dienstleistungsstunden pro Jahr (rd. 6 Std. / Woche bei 46 Arbeitswochen) anvisiert worden.

Als weitere Vorteile seien zudem die flexible Inanspruchnahme der Dienstleitungstage und –kosten sowie die Anpassung des Dienstleistungsumfangs an den örtlichen Bedarf und die Schwerpunkte während des Umsetzungszeitraums zu nennen. Auch der Aufgabenzuschnitt könne auf die Ziele und Formulierungen der Stadtmarketing-Anträge ausgerichtet werden.

 

StOI Kleinschmidt erläutert abschließend im Hinblick auf das Büro Junker & Partner, dieses verfüge aufgrund der Beratungstätigkeit zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2018 bereits über umfangreiche Kenntnisse zur Entwicklung und der aktuellen Situation der Brakeler Innenstadt.

 

Die Verwaltung favorisiere daher die Beauftragung eines externen Beratungsbüros unter Inanspruchnahme möglicher Städtebaufördermittel.

 

Ratsherr Oeynhausen stellt sich die Frage, ob mit einem Stundenvolumen von rd. 285 Stunden/Jahr der gewünschte Erfolg überhaupt erzielt werden kann. Er würde sich daher in jedem Fall ein kontinuierliches Feedback, möglichst alle drei Monate, in den politischen Gremien wünschen, um so auch ganz klar die hohe Erwartungshaltung an das Planungsbüro signalisieren zu wollen.

Er sieht die Ausweitung der Maßnahme auf bereits 2 Jahre als problematisch an und möchte hier lieber einen Zeitraum von zunächst 1 Jahr festlegen, damit sich das externe Büro in dieser Zeit entsprechend bewähren und beweisen kann.

 

Ratsherr Hahn geht auf die Bedenken der SPD-Fraktion, die sich mit diesem Konzept nicht arrangieren könne, ein. Er kritisiert im Hinblick auf das externe Planungsbüro, bereits das sehr theoretisch angelegte Einzelhandelskonzept habe seine Fraktion nicht überzeugen können. Es werde daher favorisiert, die Stelle durch eine/n Mitarbeiter/in hier vor Ort besetzen zu wollen und nicht durch ein externes Büro, welches beispielsweise seinen Sitz in Dortmund habe. Er merkt abschließend an, diese Entscheidung solle nicht nur von der Höhe der Fördermittel abhängig gemacht werden.

 

Ratsherr Oeynhausen sieht in dem Büro Junker und Partner Profis, die diese Aufgabenstellung in jedem Fall sehr gut meistern können, die hohe Erwartungshaltung sollte dem Planer aber in jedem Fall mitgeteilt werden.

 

Ratsherr Anke favorisiert ebenfalls die Beauftragung eines externen Büros als bessere Lösung, was in jedem Fall „frischen Wind“ und einen besseren Blickwinkel für die Brakeler Innenstadt bedeute. Die Befristung auf zunächst 1 Jahr sieht auch er als notwendige und empfehlenswerte Bewährungsprobe an.

 

StOVR Frischemeier stellt auf Nachfrage klar, dass die Befristung dieser Maßnahme auf zunächst 1 Jahr keinerlei Auswirkungen auf die städtebauliche Fördersumme habe.