Beschluss:

 

Der Wahlausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

„Für die im Jahr 2020 stattfindende Wahl zum Rat der Stadt Brakel wird das Wahlgebiet der Stadt Brakel gem. § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz nach Vorschlag der Verwaltung in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Auf die Kernstadt entfallen 8 Wahlbezirke und auf die Außenbezirke 8.

 

Die Abgrenzung der Wahlbezirke ergibt sich aus der Wahlbezirkseinteilung, die Bestandteil der Niederschrift wird.


Nach kurzer Sachverhaltsdarstellung durch StOVR Frischemeier erläutert VA Oesselke den Verwaltungsvorschlag.

 

Dieser Sieht eine Aufteilung 8 zu 8 vor und beinhaltet die geringstmögliche Veränderung bezogen auf die Wahlbezirkseinteilung 2014.

 

Ratsherr Schulte regt an, das „Neubaugebiet“ östlich der Brunnenallee vom Wahlbezirk 5 in den Wahlbezirk 9 zu verschieben, um damit einerseits den „Übergang“ an Einwohnern im Wahlbezirk 5 zu begegnen und andererseits das Wahllokal „Brakel 9.1“ zu stärken.

 

Nach kurzer Diskussion kam man überein, dass der Zuschnitt des Wahlbezirks 9 „Brakel/Bellersen“ mit einer Abweichung von 1,76% zum Durchschnittwert eine sehr gute Größe hat. Insgesamt ist die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Wahlbezirkseinteilung als relativ homogen anzusehen.

 

Die angeregte Veränderung würde dafür sorgen, dass der Bezirk „Brakel 5“ weit unterhalb des Durchschnitts liegen würde und somit, insbesondere innerhalb der Kernstadtwahlbezirke als extremer „Ausreißer“ zu bezeichnen wäre. Im Gegenzug würde der Wahlbezirk 9 mit 24.9 % Abweichung nach oben sehr nah an der maximal zulässigen Abweichung von 25% liegen.

 

Bei der jetzt vorzunehmenden Wahlbezirkseinteilung ist ferner zu berücksichtigen, dass diese auch noch zum Zeitpunkt der Wahl am 13.09.2020 rechnerisch zulässig sein muss, bei der Entwicklung des Baugebietes ist aber eher mit einer Vergrößerung der Einwohnerzahl zu rechnen.

 

Aus diesem Grund spricht sich der Wahlausschuss gegen die Anregung des Ratsherr Schulte aus.