Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 - 1. Änderung „Feriendorf Bellersen“ mit teilweiser Aufhebung im Stadtbezirk Brakel-Bellersen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Süden der Ortschaft Bellersen, westlich der „Meinolfusstraße“ und südlich des „Schlingweges“.

Er ist Teil der Gemarkung Bellersen und umfasst in der Flur 3 die Flurstücke 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 159, 158, 157, 156, 154, 160, 161, 155, 79, 80, 137 und 138.


Bürgermeister Hermann Temme gibt einen kurzen Überblick über den Sachverhalt.

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung inklusive Behördenbeteiligung

 

Die Westnetz GmbH, Regiozentrum Münster, Rheda-Wiedenbrück weise darauf hin, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangeltungsbereichs Gas- und Stromleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; ein unmittelbares Baugeschehen sei aus dem Bebauungsplan nicht herzuleiten, ebenso weder Ausbau noch Anpflanzungen in Planung.

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, die Stellungnahme der Westnetz GmbH, Regiozentrum Münster, Rheda-Wiedenbrück zum Vorhandensein von Gas- und Stromleitungen des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangeltungsbereichs aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH weist darauf hin, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien ihres Unternehmens befinden. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung sind Beschädigungen zu vermeiden und aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang jederzeit sicherzustellen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; ein unmittelbares Baugeschehen ist aus dem Bebauungsplan nicht herzuleiten.

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, den Hinweis der Deutsche Telekom Technik GmbH zum Vorhandensein von Telekommunikationslinien im Planbereich aus v.g. Gründen zur Kenntnis zur nehmen.

 

b. Beschluss des Durchführungsvertrags

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, den Durchführungsvertrag zu beschließen.

 

c. Satzungsbeschluss