Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 3a - 2. Änderung in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Westen der Kernstadt Brakel, südlich des Bohlenwegs.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 52 das Flurstück 56.


Bürgermeister Hermann Temme teilt mit, der Bauausschuss habe in seiner Sitzung am 02.04.2019 beschlossen, den Bauleitplan entsprechend aufzustellen

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) sei im sogenannten beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen worden.

 

Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange sei gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfs vom 12.08. bis 13.09.2019 einschließlich durchgeführt worden, Stellungnahmen aus der Offenlegung inklusive Behördenbeteiligung liegen nicht vor.

 

Satzungsbeschluss