Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 - 1. Änderung „Feriendorf Bellersen“ mit teilweiser Aufhebung im Stadtbezirk Brakel-Bellersen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Süden der Ortschaft Bellersen, westlich der „Meinolfusstraße“ und südlich des „Schlingweges“. Er ist Teil der Gemarkung Bellersen und umfasst in der Flur 3 die Flurstücke 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 159, 158, 157, 156, 154, 160, 161, 155, 79, 80, 137 und 138.


VAng. Bohnenberg gibt einen Überblick über den Sachverhalt. Der Bauausschuss habe in seiner Sitzung am 04.07.2018 beschlossen, den Bauleitplan aufzustellen.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) wurde im sogenannten beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen.

 

Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange sei gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfs vom 11.06. bis 12.07.2019 einschließlich durchgeführt worden.

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung inklusive Behördenbeteiligung

 

Die Westnetz GmbH, Regiozentrum Münster, Rheda-Wiedenbrück weise darauf hin, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangeltungsbereichs Gas- und Stromleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; ein unmittelbares Baugeschehen sei aus dem Bebauungsplan nicht herzuleiten, ebenso weder Ausbau noch Anpflanzungen in Planung.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, die Stellungnahme der Westnetz GmbH, Regiozentrum Münster, Rheda-Wiedenbrück zum Vorhandensein von Gas- und Stromleitungen des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangeltungsbereichs aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH weist darauf hin, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien ihres Unternehmens befinden. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung sind Beschädigungen zu vermeiden und aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang jederzeit sicherzustellen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; ein unmittelbares Baugeschehen ist aus dem Bebauungsplan nicht herzuleiten.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den Hinweis der Deutsche Telekom Technik GmbH zum Vorhandensein von Telekommunikationslinien im Planbereich aus v.g. Gründen zur Kenntnis zur nehmen.

 

b. Beschluss des Durchführungsvertrags

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, den Durchführungs-vertrag zu beschließen.

 

c. Satzungsbeschluss(vorschlag)