Beschluss:

 

1       Der Rat der Stadt Brakel nimmt den Formwechsel der Westfalen Weser Energie 3. Vermögensverwaltungs-UG in eine GmbH zur Kenntnis und erklärt sein Einverständnis hierzu. Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig die Änderung des Gesellschaftsvertrags der Westfalen Weser Energie 3. Vermögensverwaltungs-UG in der als Anlage beiliegende Fassung zu beschließen.

2       Der Rat der Stadt Brakel stimmt einstimmig der Gründung einer Tochtergesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem als Anlage beiliegenden Gesellschaftsvertrag durch eine Tochtergesellschaft der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH und nach Durchführung eines Vergabeverfahrens der Veräußerung von bis zu 70 % der Geschäftsanteile an dieser Gesellschaft an einen oder mehrere Kooperationspartner zu.

3       Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:

Der kommunale Vertreter der Stadt Brakel wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG

 

3.1.

der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Westfalen Weser Energie 3. Vermögensverwaltungs-UG in die als Anlage beiliegende Fassung zuzustimmen

 

3.2.

sowie der Gründung einer Tochtergesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem als Anlage beiliegenden Gesellschaftsvertrag durch eine Tochtergesellschaft der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH zuzustimmen und

 

3.3.

falls erforderlich die zur Umsetzung erforderlichen Verträge zu unterzeichnen oder Erklärungen abzugeben.

 

Die Abstimmung über Punkt 4 wurde im Betriebsausschuss verschoben zur weiteren Beratung in den Fraktionen.

Optional bei geplanter Klärschlammentsorgung über die WWE:

4       Der Rat der Stadt Brakel beschließt, dass sich die Stadt Brakel über ihren oder ihre Kläranlagenbetreiber an dem in dieser Beschlussvorlage beschriebenen Projekt der Klärschlamm-entsorgung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG beteiligt und insbesondere selbst oder über ihren oder ihre Kläranlagenbetreiber einen Entsorgungsvertrag oder mehrere Entsorgungsverträge auf Basis des als Anlage beiliegenden Vertragsentwurfs mit der jetzigen Westfalen Weser Energie 3. Vermögensverwaltungs-UG, welche nach Formwechsel die Rechtsform einer GmbH haben wird, abschließt, der die Einlieferung sämtlicher im Einzugsgebiet anfallender Mengen vorsieht. Der Entsorgungsvertrag kann auch bereits für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der Anlage abgeschlossen werden.

 


Bürgermeister Temme informiert über die notwendigen Änderungen zur Klärschlammentsorgung. Das Thema sei im Betriebsausschuss umfassend vorgestellt worden, u. a. auch durch Herrn Dr. Narath, Geschäftsführer der Westfalen Weser Energie, der das Konzept seitens der Gesellschaft vorgestellt habe.

Bürgermeister Temme verweist auf Punkt 4 des Beschlusses, der im Betriebsausschuss zur Beratung an die Fraktionen weiterverwiesen wurde. Bis Herbst solle entschieden werden, mit welchem Projektierer die Klärschlammentsorgung umgesetzt werden soll.