Beschluss:

 

1       Der Betriebsausschuss der Stadt Brakel nimmt den Formwechsel der Westfalen Weser Energie 3. Vermögensverwaltungs-UG in eine GmbH zur Kenntnis und erklärt sein Einverständnis hierzu. Der Betriebsausschuss der Stadt Brakel empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel die Änderung des Gesellschaftsvertrags der Westfalen Weser Energie 3. Vermögensverwaltungs-UG in der als Anlage beiliegende Fassung zu beschließen.

2       Der Betriebsausschuss der Stadt Brakel stimmt einstimmig der Gründung einer Tochtergesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem als Anlage beiliegenden Gesellschaftsvertrag durch eine Tochtergesellschaft der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH und nach Durchführung eines Vergabeverfahrens der Veräußerung von bis zu 70 % der Geschäftsanteile an dieser Gesellschaft an einen oder mehrere Kooperationspartner zu.

3       Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig wie folgt:

Der kommunale Vertreter der Stadt Brakel wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG

 

3.1.

der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Westfalen Weser Energie 3. Vermögensverwaltungs-UG in die als Anlage beiliegende Fassung zuzustimmen

 

3.2.

sowie der Gründung einer Tochtergesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem als Anlage beiliegenden Gesellschaftsvertrag durch eine Tochtergesellschaft der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH zuzustimmen und

 

3.3.

falls erforderlich die zur Umsetzung erforderlichen Verträge zu unterzeichnen oder Erklärungen abzugeben.

 

Die Abstimmung über Punkt 4 wurde verschoben zur weiteren Beratung in den Fraktionen.

Optional bei geplanter Klärschlammentsorgung über die WWE:

4       Der Rat der Stadt Brakel beschließt, dass sich die Stadt Brakel über ihren oder ihre Kläranlagenbetreiber an dem in dieser Beschlussvorlage beschriebenen Projekt der Klärschlamm-entsorgung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG beteiligt und insbesondere selbst oder über ihren oder ihre Kläranlagenbetreiber einen Entsorgungsvertrag oder mehrere Entsorgungsverträge auf Basis des als Anlage beiliegenden Vertragsentwurfs mit der jetzigen Westfalen Weser Energie 3. Vermögensverwaltungs-UG, welche nach Formwechsel die Rechtsform einer GmbH haben wird, abschließt, der die Einlieferung sämtlicher im Einzugsgebiet anfallender Mengen vorsieht. Der Entsorgungsvertrag kann auch bereits für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der Anlage abgeschlossen werden.


Der Vorsitzende Giefers begrüßt um 19:30 Uhr Herrn Dr. Narath, der über die Gründung einer Tochtergesellschaft AWP zur Klärschlammentsorgung vorträgt. Er führt aus, dass geplant ist im Jahr 2022 eine Anlage inkl. Phosphorrecycling in Betrieb zu nehmen. Hier müsse zunächst eine europaweite Ausschreibung erfolgen, führt Dr. Narath weiter aus. Die Eckpunkte der Ausschreibung würden zwei Optionen für die anfallenden Mengen von 120.000 und 160.000 t voraussehen, so dass hier flexibel auf die Abnahmemengen reagiert werden könne. Der Zeitplan sieht die Abgabe rechtsverbindlicher Angebote zum 25.09.2019 vor.

Der Vorteil läge in den In-House-fähigen Ertragsmöglichkeiten für die Gesellschafter, welche somit von den Überschüssen der Klärschlammentsorgungsanlage profitieren könnten, erklärt Dr. Narath.

 

Abschließend weist er zusammenfassend auf die Vorteile des Klärschlammentsorgungskonzeptes der WWE hin.

 

Der Vorsitzende dankt für die Einblicke und weist auf die noch zu klärenden Aspekte in der weiteren Entwicklung hin.

 

Ratsherr Simon äußert seine Bedenken hinsichtlich der Konkurrenzsituation zur KS-Kooperation OWL. Gem. Kostenvergleich von Herrn Münstermann würden sich nahezu identische Kosten/t bei beiden Anbietern ergeben.

 

Der techn. Betriebsleiter Münstermann geht im Anschluss kurz auf seine Berechnungen zur Kostenermittlung ein.

 

Dr. Narath geht allgemein auf mögliche Standorte für die Anlage ein und weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Konzept der WWE aufgrund der bereits eingegangenen Ausschreibungsergebnisse im Gegensatz zum Konzept der KS-Kooperation OWL um ein ausgereiftes Konstrukt handele, wobei die Ergebnisse der KS-Kooperation OWL bisher noch nicht greifbar wären.

 

Dr. Narath gehe davon aus, dass die endgültigen Kosten 20% unter dem bisher angenommenen liegen werden.

 

Zur Frage des Ratsherrn Holtemeyer zur Vertragslaufzeit erläutert Dr. Narath, dass der Vertrag über 25 Jahre geschlossen werde, da eine kürzere Laufzeit als unseriös anzusehen sei. Selbstverständlich würde in den Vertrag eine festgeschriebene Preisgleitklausel eingebaut.

 

Der Vorsitzende dankt Herrn Dr. Narath für seine Ausführungen und lässt über den Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen: