Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 12 „Gewerbegebiet“ im Stadtbezirk Brakel-Gehrden zur öffentlichen Auslegung vorzusehen.


V.-Ang. Bohnenberg erläutert, der Bauausschuss habe in seiner Sitzung am 24.01.2018 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit) habe entsprechend stattgefunden.

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung

 

Bundesamt für lnfrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr

 

Seitens des Bundesamtes für lnfrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr werde davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m nicht überschreiten werden. Andernfalls müssten die (Objekt-)Planungsunterlagen vor (zur) Erteilung einer Baugenehmigung einzelfallbezogen geprüft werden. Kräne zur Maßnahme, die diese Höhe überschreiten, seien separat anzuzeigen.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Bundesamtes f. lnfrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr zur Voraussetzung, dass bauliche Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30m nicht überschreiten und Kräne zur Maßnahme, die diese Höhe überschreiten, separat anzuzeigen sind, aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Diese weise darauf hin, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien ihres Unternehmens befinden. Deren Bestand und Betrieb müsse weiterhin gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung sind Beschädigungen zu vermeiden und aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang jederzeit sicherzustellen.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Hinweis der Deutsche Telekom Technik GmbH zum Vorhandensein von Telekommunikationslinien im Planbereich einstimmig zur Kenntnis.

 

Landwirtschaftskammer NRW (LWK)

 

Der nordöstliche Rand des Plangebietes sei mit lebensraumtypischen Gehölzen zu bepflanzen. Um Beeinträchtigungen der angrenzenden Ackerfläche durch Schattenwurf und Nährstoffentzug zu vermindern, sei bei der Anpflanzung auf niedrig wachsende Arten zurückzugreifen.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, die Stellungnahme der LWK zur Bepflanzung des nordöstlichen Plangebietsrandes mit lebensraumtypischen Gehölzen bzgl. des noch nicht aufgenommenen Teils zur Offenlegung in die Bebauungsplanung einarbeiten zu lassen.

 

Kreis Höxter

 

Der Kreis Höxter weise darauf hin, dass das Plangebiet durch die städtische Trennkanalisation erschlossen sei, bei Umsetzung der Planung aber eine Anpassung an die sich aus der Erweiterung des Gewerbegebietes ergebende Abwassersituation erforderlich werde (z.B. Regenrückhalte- und/ oder Regenklärbecken).

 

Zudem befinde sich nordwestlich des Plangebietes die Altlast „Am Dalsterberg“ 4320/MB 15; aus abfallwirtschaftlicher Sicht bestünden jedoch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Hinweis des Kreises Höxter zur Anpassung der städtischen Trennkanalisation an die sich aus der Erweiterung des Gewerbegebietes ergebende Abwassersituation sowie zur Altlast „Am Dalsterberg“ 4320/MB 15 aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

V.-Ang. Bohnenberg erläutert anschließend das Ergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es werde befürchtet, dass durch die geplante Hereinnahme des östlichen Grundstücks (nördlich der Erschließungsstraße am Wendehammer) in den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes das am äußeren Rand des Plangebiets gegenüberliegende Betriebsinhaber-Wohnhaus im Bestand (südlich der Erschließungsstraße an dem dort vorgesehenen nicht auszubauenden Wirtschaftsweg) von einer späteren baulichen Nutzung des hereingenommenen Grundstücks durch entsprechende Immissionen, auch des an- und abfahrenden Zulieferverkehrs, beeinträchtigt werden könnte.

 

Darüber hinaus solle die geplante Hereinnahme des betreffenden Grundstücks in den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus erschließungsbeitragsbezogenen Gründen entfallen.

 

Er erläutert nochmals ausführlich den Standpunkt der Verwaltung gemäß der Sitzungsvorlage.

Die Sitzung wird anschließend für 5 Minuten unterbrochen und aufgrund der Anfrage einer Zuhörerin mitgeteilt, dass das Schreiben des Rechtsanwaltes, welches sich allerdings auf das Erschließungsbeitragsrecht beziehe, den Ausschussmitgliedern vorliege.

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss weist die Äußerung zur Befürchtung einer Beeinträchtigung des am äußeren Rand des Plangebiets gelegenen Betriebsinhaber-Wohnhauses durch gewerbegebietstypische Immissionen aufgrund der Hereinnahme des östlichen Grundstücks in den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und einer später daraus resultierenden baulichen Nutzung wie eingangs ausgeführt aus den erörterten Gründen einstimmig zurück.

 

Der Bauausschuss nimmt die Äußerung, die geplante Hereinnahme des betreffenden Grundstücks in den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes solle aus erschließungsbeitragsbezogenen Gründen entfallen, einstimmig zur Kenntnis.

 

c. Offenlegungsbeschluss