Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den Bebauungsplan Nr. 30 - 3. Änderung „Sanierungsgebiet Kernstadt Brakel“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Zentrum der Kernstadt Brakel und umfasst die Bebauung westlich und östlich der „Ostheimer Straße“.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 17 die Flurstücke 189, 340, 301, 275, 25 tlw., 26, 276, 345, 41 tlw., 337 und 341 tlw. sowie in der Flur 18 die Flurstücke 68, 321, 319, 318, 317, 76, 261 und 254.


V.-Ang. Bohnenberg berichtet, der Bauausschuss habe in seiner Sitzung am 04.07.2018 beschlossen, den Bauleitplan aufzustellen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) sei im sog. beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen worden.

 

Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange sei gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfes vom 11.03. bis zum 12.04.2019 einschließlich durchgeführt worden (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung nach BauGB). Zu beratende Stellungnahmen aus der Offenlegung haben sich nicht ergeben.

 

Satzungsbeschluss