Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, die angefügte Ordnungsbehördliche Verordnung vom 10.01.2019 mit den Anlagen 1-5 zu beschließen.


Bürgermeister Temme führt in diesen Tagesordnungspunkt ein, gibt eine Zusammenfassung der Vorlage und verweist auf die Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur.

 

Auf die Nachfrage des Ratsherrn Kruse führen Bürgermeister Temme und StVR Loermann aus, dass für die Gewerkschaft Verdi die Sonntagsruhe ein besonders hohes Gut ist. Durch das neue Ladenöffnungsgesetz sind grundsätzlich bis zu 8 verkaufsoffene Sonntage zulässig. Brakel will aber auch weiterhin nur 4 Sonntage anbieten, die wie in der Vergangenheit auch, an die bekannten örtlichen Veranstaltungen gekoppelt sind.

 

Dies ist auch eine der zwingenden Maßgaben für die Gewährung von verkaufsoffenen Sonntagen. Durch die neue Ordnungsbehördliche Verordnung mit den sehr ausführlichen Begründungen und Abwägungen zu den einzelnen Veranstaltungen hofft die Verwaltung, dass die zu beschließende Verordnung einer eventuellen gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Eine absolute Sicherheit kann dazu allerdings nicht gegeben werden. Ratsherr Heller teilt die Auffassung der Verwaltung.

 

Auf Hinweis der Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger teilt Bürgermeister Temme mit, dass es sich bei den Ladenöffnungszeiten um eine Länderangelegenheit handelt und somit in dem dargestellten Fall eine andere länderspezifische Regelung zum Tragen kommt.

 

Ratsherr Hanisch bedankt sich für die umfangreiche Ausarbeitung der Verordnung und begrüßt diesen Entwurf.