Hintergrund: Bernhard Aufenanger hatte bereits im Januar weitere Details zu diesem Projekt in einer separaten Sitzung den BZA-Mitgliedern vorgestellt. Als Position für diesen Bibelpfahl wurde damals der südliche Eingangsbereich zur Kirche (hinter der grünen Bank) für geeignet befunden. Diese Position stellt sich jedoch als problematisch heraus.

 

Frau Richter (Stadt Brakel) berichtet:

 

Das oben beschriebene Grundstück befindet sich auf städtischem Grund. Damit liegt die Sicherungs- und Pflegepflicht bei der Stadt Brakel. Dies kann erhebliche Kosten für die Stadt bedeuten.

 

Eine Kontrolle durch Fachpersonal ist beim Aufstellen erforderliche (inkl. Dokumentation). Eine Kontrolle ist alle 3 Monate aufgrund der Verkehrssicherungspflicht erforderlich.

 

Die Stadt hat dann auch die Kosten der Pflege zu tragen. Eine Versicherung gegen Vandalismus kommt zu den Kosten hinzu.

 

Bei Beschädigung muss der Pfahl ausgetauscht bzw. repariert werden, sonst müssten Fördermittel zurückgezahlt werden.

 

Bei bisherigen Projekten wurde vereinbart, dass der Aufsteller für die Pflege zuständig ist.

 

Die Kirche ist jedoch nicht bereit, die langfristige Haftung zu übernehmen (sofern der Pfahl auf städtischem Grund steht).

 

Andere betroffene Ortschaften (Hembsen, Riesel) haben die Verantwortung an die Kirche weitergegeben.

 

Die Vorsitzende Grewe weist darauf hin, dass Pastor Koch vorgeschlagen hatte, den Pfahl im Garten des Josefshauses aufzustellen.

 

Nach einer kurzen Unterbrechung und Informationsaustausch stimmt der BZA wie folgt ab:

 

Beschluss: Der Bezirksausschuss beschließt einstimmig, dass der Bibelpfahl auf kirchlichem Grund platziert werden soll.