Sitzung: 30.01.2019 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3
Vorlage: 831/2014-2020
Beschluss:
Der Bauausschuss
beschließt mehrheitlich bei 3
Gegenstimmen, die Planungen für den barrierefreien Umbau des „Haus des Gastes“ mit Erstellung
förderreifer Unterlagen weiter voran zu bringen. In der Juli-Sitzung sollen die
Planungen für die Zuschussbeantragung noch einmal vorgestellt werden.
Im ISEK wird unter der lfd. Nummer 9 die Maßnahme Barrierefreies
Rathaus und Haus des Gastes geführt, mit der Zielsetzung, das Haus des Gastes (z.B.
das Stadtmuseum im Obergeschoss) ebenfalls barrierefrei zugänglich zu machen.
Anschließend erteilt der Ausschussvorsitzende Herrn
Carsten Scherhans (Büro RSK) das
Wort, der für die Zuschussbeantragung mit einer Machbarkeitsstudie für das
Gebäude beauftragt wurde.
Herr Scherhans
erläutert kurz die bestehende Problematik, denn durch den vorhandenen Aufzug können
nicht alle Räumlichkeiten im „Haus des Gastes“, wie beispielsweise das
Stadtmuseum, barrierefrei erreicht werden.
Das Büro RSK hat daher zwei Varianten ausgearbeitet, die
ein barrierefreies Erreichen sowohl der Seminar- und Besprechungsräume als auch
des Stadtmuseums ermöglichen. Die entsprechenden Planungen stellt Herr Scherhans anschließend detailliert vor.
Die Variante 1 sehe den Einbau/Neubau eines Aufzuges innerhalb
des Gebäudes vor. Die Gebäudesubstanz bleibe von außen unverändert und
erhalten, allerdings beinhalte diese
Variante getrennte Eingänge für „Fußgänger“ und „Rollstuhlfahrer“. Zudem
könne der Betrieb während der Baumaßnahme nicht weitergeführt werden. Herr Scherhans weist ausdrücklich darauf
hin, dass unkalkulierbare „Überraschungen“ während der Bauzeit aufgrund der
unübersichtlichen Gebäudestruktur nicht ausgeschlossen werden können. Weiterhin
sei bei dieser Planvariante anzumerken, dass die Denkmalpflege das Vorhaben
nicht befürworte, da beispielsweise der Gewölbekeller stark beschädigt werde.
Bei der Planvariante 2 „Neubau eines Treppenhauses mit Aufzug“ mit einem
Gesamtkostenvolumen i.H.v. 731.500,- €
(inkl. barrierefreier Umgestaltungen der Toilettenanlage) werde das äußere
Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Als Vorteil sei hier allerdings der gemeinsame
Zugang für „Fußgänger“ und „Rollstuhlfahrer“ zu nennen. Mit „Überraschungen“
während der Bauphase sei aufgrund der klaren Gebäudestruktur eigentlich nicht
zu rechnen. Zudem könne der Betrieb während der Baumaßnahme teilweise
weitergeführt werden und die Denkmalpflege befürworte das Vorhaben.
Anschließend ergibt sich aufgrund der hohen Investitionskosten
eine kontroverse Diskussion.
Ratsherr Oeyhnausen
regt an, den bestehenden Aufzug weiter ausbauen und nutzen zu wollen. Auch wenn
keine hundertprozentige Barrierefreiheit des Gebäudes realisiert werden könne, bleiben
die Investitionskosten doch in einem vertretbaren Rahmen. Die Verwaltung solle
die Baumaßnahme daher unbedingt neu überplanen und in einer der nächsten
Sitzungen vorstellen.
Die Ratsfrauen Neu
und Hogrebe-Oehlschläger stellen sich die Frage, ob die Planvariante 2, allerdings
ohne das vorgesehene Treppenhaus, eine akzeptable und kostengünstige
Alternative darstellen könnte.
Ratsherr Koch
kann die enormen Investitionskosten der vorgestellten Planungen nicht
befürworten und empfiehlt ebenfalls, nach einer kostengünstigeren Variante zu
suchen.
Ratsherr Wulff
schließt sich der Meinung seiner Vorredner an. Er regt zusätzlich an,
Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes „tauschen“ zu wollen, so könnten die
Seminarräume in das 2. Obergeschoss und das Stadtmuseum in das 1. Obergeschoss verlegt
werden.
Ratsherr Menke
ist der Auffassung, das Stadtmuseum könne auch visuell (z.B. durch Filmmaterial)
für alle Interessenten zugänglich gemacht werden, denn die vorgestellten Umbaukosten
seien unverhältnismäßig hoch.
StBR Groppe
erklärt abschließend, der Bauausschuss habe heute lediglich einen
Grundsatzbeschluss zu fassen und sich nicht bereits auf eine Planvariante
festzulegen. Für die Beantragung der Städtebaufördermittel müsse eine
umsetzungsreife Planung vorgelegt werden, die Anmeldung für das Programm 2020 erfolge
im September.
Das Projekt sei seinerzeit in dieser Form im ISEK
angedacht worden, um es zukunftsfähig zu gestalten und so auch eine Förderung
aus Mitteln der Städtebauförderung zu ermöglichen.
Der Gedanke war, das „Haus des Gastes“ als
Kulturbegegnungszentrum solle auch die Kriterien einer Begegnungsstätte erfüllen
und im Resultat unbedingt allen Menschen frei zugänglich gemacht werden. Im
Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit des Gebäudes favorisiere die Verwaltung daher
die Planvariante 2.