Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen, die Planungen für den barrierefreien Umbau des „Haus des Gastes“ mit Erstellung förderreifer Unterlagen weiter voran zu bringen. In der Juli-Sitzung sollen die Planungen für die Zuschussbeantragung noch einmal vorgestellt werden.


Am 29.11.2016 hat der Rat der Stadt Brakel die Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Historischen Stadtkern Brakel (ISEK) mit den darin aufgeführten Einzelmaßnahmen als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln in den Jahren 2017-2019 beschlossen.

 

Im ISEK wird unter der lfd. Nummer 9 die Maßnahme Barrierefreies Rathaus und Haus des Gastes geführt, mit der Zielsetzung, das Haus des Gastes (z.B. das Stadtmuseum im Obergeschoss) ebenfalls barrierefrei zugänglich zu machen.

Anschließend erteilt der Ausschussvorsitzende Herrn Carsten Scherhans (Büro RSK) das Wort, der für die Zuschussbeantragung mit einer Machbarkeitsstudie für das Gebäude beauftragt wurde.

 

Herr Scherhans erläutert kurz die bestehende Problematik, denn durch den vorhandenen Aufzug können nicht alle Räumlichkeiten im „Haus des Gastes“, wie beispielsweise das Stadtmuseum, barrierefrei erreicht werden.

 

Das Büro RSK hat daher zwei Varianten ausgearbeitet, die ein barrierefreies Erreichen sowohl der Seminar- und Besprechungsräume als auch des Stadtmuseums ermöglichen. Die entsprechenden Planungen stellt Herr Scherhans anschließend detailliert vor.

 

Die Variante 1 sehe den Einbau/Neubau eines Aufzuges innerhalb des Gebäudes vor. Die Gebäudesubstanz bleibe von außen unverändert und erhalten, allerdings beinhalte diese Variante getrennte Eingänge für „Fußgänger“ und „Rollstuhlfahrer“. Zudem könne der Betrieb während der Baumaßnahme nicht weitergeführt werden. Herr Scherhans weist ausdrücklich darauf hin, dass unkalkulierbare „Überraschungen“ während der Bauzeit aufgrund der unübersichtlichen Gebäudestruktur nicht ausgeschlossen werden können. Weiterhin sei bei dieser Planvariante anzumerken, dass die Denkmalpflege das Vorhaben nicht befürworte, da beispielsweise der Gewölbekeller stark beschädigt werde.

 

Bei der Planvariante 2 „Neubau eines Treppenhauses mit Aufzug“ mit einem Gesamtkostenvolumen i.H.v. 731.500,- € (inkl. barrierefreier Umgestaltungen der Toilettenanlage) werde das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Als Vorteil sei hier allerdings der gemeinsame Zugang für „Fußgänger“ und „Rollstuhlfahrer“ zu nennen. Mit „Überraschungen“ während der Bauphase sei aufgrund der klaren Gebäudestruktur eigentlich nicht zu rechnen. Zudem könne der Betrieb während der Baumaßnahme teilweise weitergeführt werden und die Denkmalpflege befürworte das Vorhaben.

 

Anschließend ergibt sich aufgrund der hohen Investitionskosten eine kontroverse Diskussion.

 

Ratsherr Oeyhnausen regt an, den bestehenden Aufzug weiter ausbauen und nutzen zu wollen. Auch wenn keine hundertprozentige Barrierefreiheit des Gebäudes realisiert werden könne, bleiben die Investitionskosten doch in einem vertretbaren Rahmen. Die Verwaltung solle die Baumaßnahme daher unbedingt neu überplanen und in einer der nächsten Sitzungen vorstellen.

 

Die Ratsfrauen Neu und Hogrebe-Oehlschläger stellen sich die Frage, ob die Planvariante 2, allerdings ohne das vorgesehene Treppenhaus, eine akzeptable und kostengünstige Alternative darstellen könnte.

 

Ratsherr Koch kann die enormen Investitionskosten der vorgestellten Planungen nicht befürworten und empfiehlt ebenfalls, nach einer kostengünstigeren Variante zu suchen.

 

Ratsherr Wulff schließt sich der Meinung seiner Vorredner an. Er regt zusätzlich an, Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes „tauschen“ zu wollen, so könnten die Seminarräume in das 2. Obergeschoss und das Stadtmuseum in das 1. Obergeschoss verlegt werden.

 

Ratsherr Menke ist der Auffassung, das Stadtmuseum könne auch visuell (z.B. durch Filmmaterial) für alle Interessenten zugänglich gemacht werden, denn die vorgestellten Umbaukosten seien unverhältnismäßig hoch.

 

StBR Groppe erklärt abschließend, der Bauausschuss habe heute lediglich einen Grundsatzbeschluss zu fassen und sich nicht bereits auf eine Planvariante festzulegen. Für die Beantragung der Städtebaufördermittel müsse eine umsetzungsreife Planung vorgelegt werden, die Anmeldung für das Programm 2020 erfolge im September.

 

Das Projekt sei seinerzeit in dieser Form im ISEK angedacht worden, um es zukunftsfähig zu gestalten und so auch eine Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung zu ermöglichen.

 

Der Gedanke war, das „Haus des Gastes“ als Kulturbegegnungszentrum solle auch die Kriterien einer Begegnungsstätte erfüllen und im Resultat unbedingt allen Menschen frei zugänglich gemacht werden. Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit des Gebäudes favorisiere die Verwaltung daher die Planvariante 2.